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Der flexible Fachmann gegenüber dem „durchschnittlichen“ Fachmann

Laut Artikel 123 (2) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) dürfen in Verfahren vor dem Europäischen Patentamt Patentanmeldungen nicht in der Weise geändert werden, dass ihr Gegenstand über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht. Mit diesem Artikel sollte erreicht werden, dass die Erfindung nicht zeitlich so verschoben werden darf, dass sie sich auf eine spätere Erfindung bezieht. In der Auslegung dieses einen Artikels verbirgt sich ein Problem.

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Patentieren auch für kleinere und mittlere Betriebe sinnvoll

Kleine und mittlere Betriebe profitieren im Gegensatz zu einer bis heute häufig genannten Ansicht ähnlich wie Großbetriebe vom Schutz innovativer Produkte durch Patente.

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