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Bietet das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen hinreichenden Schutz?

Am 9. Juni ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (basierend auf der europäischen Richtlinie 2016/943/EU) in Kraft getreten. Aufgrund dieses Gesetzes kann gegen den rechtswidrigen Erwerb sowie die rechtswidrige Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen vorgegangen werden. Im Falle einer Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses ermöglicht das Gesetz dem Inhaber die Anordnung verschiedener Maßnahmen. Lesen Sie weiter