Diverse Änderungen hinsichtlich des Eigentums an einem Patent lassen sich grob in einen juristischen und einen administrativen Teil aufspalten. Sobald der juristische Teil einer Änderung – Fusionsurkunden, Lizenzen, usw. – abgeschlossen ist, folgt ein Schritt, der zuweilen unbeachtet bleibt: die administrative Bearbeitung dieser Änderungen und die Eintragung dieser Änderungen in Patentregister im In- und Ausland. Unser erfahrenes Team der Abteilung Umschreibungen steht Ihnen dabei gerne zur Seite. Lesen Sie weiter
Übertragung und Prioritätsrecht richtig regeln!
Bei der Einreichung einer Patentanmeldung sind die Inhaber nicht zwingend festgelegt. Genauso wie Güter (materielle Vermögenswerte), sind auch Patente bzw. Patentanmeldungen (immaterielle Vermögenswerte) übertragbar. Doch die Übertragung ist an strenge Regeln gebunden. Sie riskieren im schlechtesten Fall den Verlust des Patentes, wenn die Übertragung nicht korrekt geregelt ist. Lesen Sie weiter