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Grosskonzerne

Großkonzerne haben oft eine eigene Patentabteilung. Dennoch nehmen sie häufig die Dienste externer Patentanwälte für Fragen, die ein besonderes Fachwissen erfordern, in Anspruch oder wenn die eigene Patentabteilung überlastet ist. Auch in diesen Fällen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Unterstützung der eigenen Patentabteilung

Unsere Erfahrungen sind beispielsweise für mündliche Verhandlungen bei Beweisaufnahme, Einspruch oder Berufung, bei der Unterstützung der Anmeldung wichtiger Patente, deren Weiterverfolgung sich als überaus kompliziert darstellt, bei der Beratung in Sachen Patentvalidität oder Patentverletzungen sowie beim Führen von Patentprozessen besonders nützlich. Bei Bedarf können wir für Sie Entwürfe erstellen und falls gewünscht die weitere Bearbeitung übernehmen. Auch in dringenden Fällen, die keinen Aufschub dulden, können Sie sich in letzter Minute an uns wenden.

Erfahrung als firmeninterne Patentberater

Mit über 60 Anwälten deckt unser Know-how ein weites Feld von Spezialgebieten und Branchen ab, und zwar sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Unsere Anwälte verfügen über umfassende Erfahrungen im Bereich von Einspruchsverfahren und mündlichen Verhandlungen. Ferner verfügen einige unserer Patentanwälte über jahrelange Erfahrung als firmeninterne Patentberater und sind somit vertraut mit firmeninternen Beratungen. Sie können sich also ganz auf uns verlassen, wann immer und wo immer Sie uns brauchen.

Auch in komplizierten Fällen

Wir können weltweit die Bearbeitung von Teilen bestehender Patent-Portfolios für Sie übernehmen (Prüfungsverfahren). Darüber hinaus sind unsere Anwälte gern bereit, bei Bedarf vorübergehend in Ihrem Unternehmen tätig zu sein. Mit unseren erfahrenen Patentanwälten und ehemaligen firmeninternen Beratern sind wir also hervorragend gerüstet, um Ihnen auch in komplizierten Fällen zur Seite zu stehen.

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Marlon Blood

Marlon Blood

  • Europäischer Patentanwalt
  • Senior Associate
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Neues europäisches Patentsystem eingeführt

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Ihr europäisches Patent: Opt-out oder kein Opt-out?

Wenn das Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht (EPG) am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten, können alle europäischen Patente in ein Vollstreckungsverfahren vor diesem neuen Europäischen Patentgericht einbezogen werden. Dieses Gericht entscheidet dann gleichzeitig über Vollstreckungsmaßnahmen und Nichtigkeitsverfahren in allen 17 EU-Ländern.Lesen Sie weiter

Das Einheitspatent wird Realität

Heute hat die deutsche Bundesregierung die Ratifizierungsurkunde für das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) beim Rat der Europäischen Union hinterlegt.Lesen Sie weiter

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