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Marken & Geschmacksmuster

Hello Kitty

Ein kleines rosafarbenes Portemonnaie war in den 1970er-Jahren das erste Produkt, auf dem Hello Kitty und der zugehörige Schriftzug abgebildet waren. Geschaffen wurde die Figur von der japanischen Designerin Yuko Shimizu im Jahr 1973 und noch im gleichen Jahrzehnt kam sie in Japan auf den Markt. Es dauerte nicht lange, bis Spielzeug in den Vereinigten Staaten und vielen anderen Ländern folgte. Heute ist der Name Hello Kitty mit Millionen von Produkten verbunden – von Handtüchern und Uhren bis hin zu Teppichen und Postern.

Sanrio, die japanische Firma hinter Hello Kitty, lizenziert weltweit Unternehmen, die den Namen und das Bild des Mädchens mit der meist rosafarbenen Schleife am Ohr verwenden dürfen. Allerdings wird der Markt geradezu überschwemmt mit gefälschten Produkten, erzählt Noëlle Wolfs von der Kanzlei V.O., die Sanrio für Hello Kitty in den Benelux-Ländern vertritt. „Um den Lizenzwert der Marke zu erhalten, muss gegen gefälschte Waren vorgegangen werden. Sonst fragen sich die Lizenznehmer, warum sie überhaupt noch zahlen sollten. Deshalb ist Sanrio unter anderem auf dem Gebiet von Zollangelegenheiten sehr aktiv.“

‘Um den Lizenzwert der Marke zu erhalten, muss gegen gefälschte Waren vorgegangen werden’

Noëlle Wolfs – V.O. Patents & Trademarks

Die Zollbehörden verfügen über ein System zur Aufdeckung von Marken- und Geschmacksmusterverletzungen. Sobald Zollbeamte am Flughafen oder im Hafen eine verdächtige Sendung entdecken, wird der Markeninhaber oder sein Vertreter informiert. Daraufhin wird anhand von Bildmaterial ermittelt, ob es sich um gefälschte Artikel handelt. Sanrio erhält fast täglich Meldungen von Zollbehörden aus der ganzen Welt. Wird eine Markenrechtsverletzung festgestellt, werden die betreffenden rechtsverletzende Artikel vor Ort vernichtet.

Weitere Informationen

Noëlle Wolfs

Noëlle Wolfs

  • Europäische und Benelux Markenanwältin
  • Senior Associate
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