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Lizenz und Verkauf

Eine wichtige Vertragskategorie bei gewerblichen Schutzrechten sind die Lizenz- und Übertragungsverträge.

Lizenzerteilung

Eine Lizenz gibt einem Dritten das Recht, ein gewerbliches Schutzrecht zu nutzen. Der Inhaber des Schutzrechtes erteilt die Lizenz einem oder mehreren Dritten. Eine Lizenz zu erteilen heißt, dass dem Lizenznehmer eine vollständige oder beschränkte Erlaubnis erteilt wird, um Handlungen auszuführen, die der Lizenzgeber – der Inhaber des gewerblichen Schutzrechts – ohne Vertrag aufgrund seines Schutzrechts oder seiner Schutzrechte verbieten könnte. Beispiele hierfür sind das Herstellungsrecht und das Recht, eine spezifische patentierte Konstruktion auf den Markt zu bringen oder das Recht, einen Film auf einem Datenträger aufzunehmen und diesen zu verleihen oder zu verkaufen.

Im Gegenzug zu der Erlaubnis die der Rechtsinhaber erteilt, wird im Allgemeinen ein Entgelt entrichtet, die sogenannte Lizenzgebühr Manchmal vereinbaren Firmen, sich im Tausch gegen ein oder mehrere Patente oder sonstige Schutzrechte gegenseitig Lizenzen zu erteilen. Dies wird auch als Kreuzlizenz  oder „cross licensing“ bezeichnet. Lizenzen können auch für Patentanmeldungen oder Know-how erteilt werden.

Vorteile der Lizenzerteilung

Ein besonders attraktiver Aspekt der Lizenzerteilung ist, Erfindungen, Marken oder Designs zu nutzen, ohne über Herstellungs-, Vertriebs-, Verkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen zu verfügen. Basierend auf Lizenzen ist es möglich, die Nutzung des Ergebnisses einer Entwicklungsarbeit beispielsweise dadurch zu erweitern, dass der Inhaber des Schutzrechts die Herstellung und den Verkauf in bestimmten Bereichen oder für bestimmte Anwendungen selbst übernimmt und die Herstellung und den Verkauf in anderen Bereichen oder für andere Anwendungen auslizenziert, wenn beispielsweise keine Verkaufs- und Vertriebseinrichtungen in diesen anderen Bereichen oder für diese anderen Anwendungen im eigenen Unternehmen existieren.

Vergleichbare Situationen können bei Marken und Designs entstehen. Der Entwerfer eines Modells kann dieses Modell als Designs registrieren und anschließend einer Firma die Lizenz erteilen, das Modell herzustellen. Für Marken ist dieses Vorgehen weniger geeignet. So kann beispielsweise das Bild einer Marke in weit größerem Umfang genutzt werden durch die Vergabe von Lizenzen für Produkte, für die dieses Bild von großer Bedeutung ist, die man aber nicht selbst herstellen und verkaufen kann.

Im Prinzip sind die Partner bei der Festlegung von Form und Inhalt der Lizenzverträge frei, allerdings müssen diese Verträge den europäischen Vorschriften auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts entsprechen.

Verkauf

Es ist auch möglich, ein gewerbliches Schutzrecht zu kaufen oder zu verkaufen. Wenn eine Firma aus welchem Grund auch immer eine spezifische Produktlinie oder einen Markennamen verkauft und eine andere Partei daran interessiert ist, können die Rechte zusammen übertragen werden.

In enger Zusammenarbeit mit Patent- und/oder Marken- und Designanwälten können Ihnen unsere Anwälte hilfreich bei den Verhandlungen, die zu den Lizenz- oder Verkaufsverträgen führen sollen, zur Seite stehen, indem sie Verträge abfassen oder die von anderen Parteien formulierten Verträge prüfen. Da unsere Anwälte sowohl mit Bezug auf Verhandlungen als auch die Abfassung von Verträgen über umfassende Erfahrung verfügen, können wir nach Rücksprache mit Ihnen den für Sie günstigsten Vertrag erwirken — ganz gleich, ob Sie nun Lizenznehmer oder Lizenzgeber, Käufer oder Verkäufer sind. Unsere Betreuung kann für Sie im Allgemeinen von erheblichem Vorteil sein.