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Geheimhaltungsvertrag (NDA)

Wenn Sie Informationen an eine andere Partei weitergeben, ohne die Vertraulichkeit zu wahren, gilt dies als Veröffentlichung. Dies kann für eine anhängige Patentanmeldung nachteilig sein, weil es die Neuheit gefährdet. Ein NDA ist eine gute Lösung für diejenigen, die Informationen über die Erfindung vertraulich mit potenziellen Kooperationspartnern oder Investoren teilen möchten. Wenn ein NDA nicht möglich ist, sollten Sie im Voraus klar und nachweislich darauf hinweisen, dass die Informationen, die weitergegeben werden, vertraulich sind und auch so behandelt werden sollten.

Geheimhaltungsvertrag (NDA)

Eine potenzielle Zusammenarbeit beginnt oft mit einem Geheimhaltungsvertrag: einem NDA (non-disclosure agreement). Schließlich ist die Vertraulichkeit für eine Patentanmeldung entscheidend; Sie wollen die Neuheit nicht beschädigen. Ein NDA ist vor allem ein Test, eine gute Möglichkeit, ein Gefühl dafür zu bekommen, wie die andere Partei "im Spiel" ist. Wenn jemand das NDA nicht unterschreiben will, fragen Sie ihn nach dem Grund - und fragen Sie sich, ob Sie mit dieser Partei Geschäfte machen wollen. Am besten lassen Sie ein paar grundlegende NDAs aufsetzen, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Mit einem einseitigen NDA verpflichten Sie einen potenziellen Partner zur Vertraulichkeit, nachdem Sie ihm Ihre Technologie gezeigt haben. Oftmals wird man aber ein zweiseitiges NDA verwenden, in dem sich beide Parteien zur Vertraulichkeit verpflichten.

Gemeinsame Nutzung der Vertraulichkeit

Wenn Sie vertrauliche Informationen ohne NDA an Dritte weitergeben, beschränken Sie sich am besten auf die wichtigsten Punkte. Wenn Sie ein paar Details mitteilen, kann dies bereits erhebliche Folgen haben. Zum Beispiel muss der Schutzumfang eines eventuellen Patents möglicherweise stark reduziert werden. Manchmal ist ein sinnvolles Patent letztlich gar nicht mehr möglich. Im Zweifelsfall ist es daher ratsam, vor der Veröffentlichung einen Patentanwalt über die Risiken zu befragen. Im Prinzip können Sie die Erfindung nach der Anmeldung veröffentlichen. Es ist jedoch besser zu warten, bis das Prioritätsjahr abgelaufen ist. Wenn in diesem Prioritätsjahr neue Erkenntnisse gewonnen werden, sind diese leichter zu patentieren, wenn die ursprüngliche Erfindung noch nicht offenbart wurde. Eineinhalb Jahre nach der Einreichung der Patentanmeldung veröffentlicht das Patentamt Ihre Anmeldung. Dies bedeutet, dass die Anwendung öffentlich ist und Sie sie selbst veröffentlichen können.

Unterstützung durch Experten

In Zusammenarbeit mit unseren Patentanwälten stehen unsere Anwälte bereit, um Sie bei der sicheren Weitergabe von Informationen und der Erstellung eines NDAs zu beraten. Anhand dieser NDA-Checkliste können Sie feststellen, was Sie am liebsten in dem Vertrage geregelt sehen würden. Die Kanzlei V.O. bietet ein breites Spektrum an juristischen Dienstleistungen im Bereich des geistigen Eigentums an und zeichnet sich durch kurze Kommunikationswege und maßgeschneiderten Service aus.