Spring direct naar de hoofdnavigatie of de inhoud

Neuheitsrecherche

Diese Recherche  dient der Überprüfung, ob eine Erfindung überhaupt die Patentierungsvoraussetzung der Neuheit erfüllt, noch bevor eine Patentanmeldung eingereicht wird. Die Recherche gibt Auskunft darüber was bereits über eine solche Erfindung bekannt ist (Stand der Technik).

Die Neuheitsrecherche durchsucht nicht nur Patentschriften in der Patentdatenbank, sondern auch Nichtpatentliteratur, wie wissenschaftliche Artikel. Denn tatsächlich alles, was jemals auf irgendeine Weise veröffentlicht wurde, ist Bestandteil des Stand der Technik und kann sich auf die Frage der Patentierfähigkeit auswirken.

So kann die Neuheitsrecherche ergeben, dass das allgemeine erfinderische Konzept nicht im vollen Umfang patentierfähig ist, sondern nur teilweise. Man denke an einen oder mehrere spezifische Anwendungsbereiche eines Produkts oder einer Rezeptur. Nach entsprechender Anpassung Ihrer Erfindung  lässt sich mitunter dann doch das Gesamtkonzept patentieren.

Kontaktieren Sie unsere Spezialisten

Yur Griffioen

Yur Griffioen

  • Patentinformationsspezialist
Weitere Anwälte