Bei der Verletzungsrecherche oder Recherche von Schutzrechten Dritter – freedom to operate search (FTO) – handelt es sich um eine sehr umfassende und sorgfältige Prüfung der Frage, ob eine bestimmte Technik benutzt werden darf. Dadurch verringert sich das Risiko, unabsichtlich ein bereits bestehendes Patent zu verletzen. Meist wird die Verletzungsrecherche bei Produkt- oder Technologieentwicklungen kurz vor der Markteinführung oder bei einer Due-Diligence vorgenommen.
Die Recherche nach Schutzrechten Dritter befasst sich mit bestehenden, noch aktiven Patenten oder noch anhängigen Patentanmeldungen. Hier wird also nur die Patentliteratur überprüft. Außerdem beschränkt sich die Suche auf die Länder der geplanten Geschäftsaktivitäten, wie Produktion, Import, Verkauf etc.
Weder Blockade noch Freibrief
Dass möglicherweise bereits bestehende Patente gefunden werden, bedeutet keinesfalls das Aus für die weitere Produktentwicklungen oder den Verkauf. Anhand der Verletzungsrecherche lässt sich feststellen, mit welchen Anpassungen eine Verletzung zu vermeiden ist. Weiterhin könnte man überlegen, ob vielleicht eine Lizenz auf das relevante Patent eine interessante Alternative darstellt. Zuletzt kann man sich auch dafür entscheiden – trotz einer möglichen Patentverletzung – die Technologie weiter zu nutzen. Eine ergänzende Gültigkeitsprüfung könnte nämlich ans Licht bringen, dass das bestehende Patent nicht besonders rechtsbeständig oder gegebenenfalls sogar ungültig ist.
Liefert die Verletzungsrecherche keine relevanten Rechercheergebnisse, ist dies allerdings auch kein Freibrief, seine Sache unbekümmert weiter zu verfolgen. Wie sorgfältig eine Recherche auch sein mag: Es liegt immer im Ermessen der Richter, wie der Schutzbereich des Patents ausgelegt wird. Zudem werden Patentanmeldungen meist erst 18 Monate nach der Einreichung veröffentlicht und in die Patentdatenbank aufgenommen.
Daher hat eine Recherche nach Schutzrechten Dritter zwar ein wichtige Aussagekraft, liefert aber keine Garantie einer Nichtverletzung. Es kann immer jemand auftauchen, der der Meinung ist, ein Patent sei verletzt worden. In äußersten Fall hat dann das Gericht das letzte Wort.