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Aufgepasst an der Grenze

Am 1. Mai 2016 tritt in 28 EU-Mitgliedstaaten der Zollkodex der Union (Union Customs Code) in Kraft. Nach den jetzigen Zollvorschriften entspricht der Zollwert importierter Güter dem Verkehrswert.

Dies wird in dem neuen Gesetz voraussichtlich geändert. Nach den neuen Vorschriften werden nämlich alle Royalties und Lizenzgebühren (also auch die aus früheren Verträgen) zu diesem Wert hinzugerechnet. Ausnahmen, bei denen die Royalties für die Markennutzung nicht hinzugerechnet werden, verlieren ihre Gültigkeit. Nach den neuen Vorschriften kann der Zollwert der Importgüter also erheblich höher ausfallen. In einigen Fällen lässt sich dies durch die Änderung des Lizenzvertrags möglicherweise verhindern. Wenn Sie die Kosten für den Import tragen, sollten Sie dies unbedingt im Auge behalten.

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Claudia Meindel

Claudia Meindel

  • Rechtsanwältin
  • Senior Associate
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