In Australien ist es möglich, ein sogenanntes Innovationspatent anzumelden, das dem Gebrauchsmuster in vielerlei Hinsicht ähnlich ist.
Die australische Regierung hat jedoch vor einiger Zeit beschlossen, diese Art von Patenten ab dem 26. August 2021 auslaufen zu lassen. Innovationspatente, die bis zum 25. August 2021 angemeldet werden, bleiben in Kraft, bis ihre Schutzdauer endet. Dies bedeutet, dass die derzeitigen Inhaber von Innovationspatenten nicht benachteiligt werden.
Übrigens können Anmeldungen für Teilinnovationspatente auch nach dem 25. August eingereicht werden, sofern die Stammanmeldung spätestens am 25. August eingereicht wurde.