Spring direct naar de hoofdnavigatie of de inhoud

Belgien arbeitet an einer harmonisierten Patentrechtsprechung

Die Gerichte in Belgien streben jetzt bereits die Harmonisierung der europäischen Patentrechtsprechung an. Damit antizipieren sie das künftige einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court). Der Kassationshof hat in der Sache Syral Belgium gegen Roquette Frères bei der Beurteilung des belgischen Teils des Europäischen Patents EP 0 909 138 (C.13.0232.N/1) bereits in diesem Sinne gehandelt.

Die Beschlagnahme bei Nachahmung von Produkten bietet dem Inhaber eines Patentes in Belgien die Möglichkeit, auf einseitigen Antrag schnell und effizient Beweise für die Verletzung seines Patentes zu sammeln. Vor Stattgabe eines solchen Antrags prüft das Gericht, ob das Patent nach erstem Anschein gültig ist (Art. 1369bis/1 belgisches Gerichtsgesetzbuch (Gerechtelijk Wetboek)). Diese Prüfung bezog sich bislang hauptsächlich auf formale Kriterien, vor allem ob die Patenterteilung rechtmäßig war oder ob die Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung des Patentes in Belgien regelmäßig entrichtet wurden. Bei einem erteilten europäischen Patent ging das Gericht fast immer von der Gültigkeit des Patentes aus.

Nichtigkeitserklärung
Der Kassationshof ist jedoch in einem jüngeren Urteil von dieser gängigen Praxis abgewichen. Es handelte sich um einen Fall, bei dem gegen ein europäisches Patent in Belgien oder in einem anderen Land eine Nichtigkeitsklage angestrengt worden ist. Normalerweise stellt das Gericht nur fest, dass die Entscheidung der Nichtigkeit lediglich vorläufig ist, da gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt wurde. In dem jetzigen Urteil heißt es, die Prüfung der Gültigkeit dieses Patents beinhalte mehr als nur diese Feststellung. Obwohl eine Nichtigkeitserklärung eines europäischen Patents in einem bestimmten Land nur Folgen für dieses betreffende Land hat, könne diese Nichtigkeitserklärung auch für die Bewertung der Gültigkeit in einem anderen Land relevant sein. Dabei müsse das Gericht alle von den Parteien vorgelegten Beweise würdigen. Ein europäisches Patent zerfällt bei seiner Erteilung in ein Bündel nationaler Patente, wobei all diese nationalen Patente jedoch von dem gleichen europäischen Patent abstammen.

Urteilswiderrufung
Dieses Urteil widerruft ein zuvor ergangenes Urteil des Berufungsgerichts Antwerpen. Dieses ging davon aus, der belgische Teil des europäischen Patents müsse weiterhin gültig bleiben, solange es kein definitives Urteil in der Nichtigkeitsklage gegen den britischen Teil des gleichen Patents oder gegen das entsprechende nationale französische Patent gäbe.

Sehen Sie auch diese Anwälte

Lutz Keydel

Lutz Keydel

  • Europäischer und Deutscher Patent- und Markenanwalt, European Patent Litigator
  • Associate
Jennifer Ebner von Eschenbach

Jennifer Ebner von Eschenbach

  • Europäische Patentanwältin
  • Senior Associate
Weitere Anwälte