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Belgien ratifiziert das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht

Damit ist Belgien das vierte Land, das das neue Europäische Einheitspatent umsetzt. Die Ratifizierung des Einheitlichen Patentgericht-Übereinkommens (EPGÜ) wurde noch vor den Wahlen vom 24. Mai 2014 vom Parlament gebilligt und erfolgte am 6. Juni 2014.

Belgien beabsichtigt, in Brüssel eine lokale, viersprachige Abteilung des Einheitlichen Patentgerichts einzurichten. Die Arbeitssprachen dieses Gerichts werden Deutsch, Französisch, Englisch und Niederländisch sein.

Nach Belgien hat am 20. Juni Dänemark das Übereinkommen ratifiziert. Auch Dänemark will eine lokale Abteilung des Einheitlichen Patentgerichts einrichten, wobei die Verfahrenssprachen Dänisch und Englisch sein werden. Dänemark hat sich somit gegen eine Teilnahme an der nordisch-baltischen regionalen Abteilung des Einheitlichen Patentgerichts entschieden.

Die anderen drei Länder, die das Übereinkommen mittlerweile ratifiziert haben, sind Österreich, Schweden und Frankreich. Um das Einheitliche Patentgericht und das Europäische Einheitspatent wirksam werden zu lassen, ist eine Ratifizierung durch mindestens 13 Staaten erforderlich, darunter auf jeden Fall Frankreich, Deutschland und Großbritannien. Erwartet wird, dass die Ratifizierung durch Deutschland und Großbritannien nicht mehr lange auf sich warten lässt und 2015 erfolgt.

Den aktuellen Stand des Einheitspatents und des UPC entnehmen Sie bitte der Datei.