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Bellende Hunde beißen nicht

Ein Hinweisschreiben (Abmahnung) zu versenden, ist in manchen Fällen ein effektives Mittel, seine Rechte durchzusetzen. Wenn sich dieses Schreiben allerdings auf nicht vorhandene IP-Rechte bezieht, kann unter Umständen eine unrechtmäßige Handlung gegeben sein.

Diese kann wiederum zu einem Verbot der Durchführung von Hinweiskampagnen, dem so genannten „wapperverbod“, führen. In der Praxis wird von den Gerichten regelmäßig ein Verbot für solche Hinweise ausgesprochen, so auch vor kurzem in einem Fall, in dem es um Schiffsanker ging.In dem betreffenden Fall war die Firma Vrythof, Hersteller von Schiffsankern, der Auffassung, die Anker des Mitbewerbers Mooreast verletzten die eigenen IP-Rechte. Vrythof machte die Kunden von Mooreast daher in einem Schreiben darauf aufmerksam. In diesem Schreiben wurde angeführt, Vrythof habe bereits früher IP-Verfahren gegen Patentverletzer geführt und gewonnen. Mooreast erzwang daraufhin vor Gericht in einem einstweiligen Verfahren ein Verbot der Äußerung unrechtmäßiger Aufforderungen durch Vrythof.

Sorgfalt
Das Pochen auf IP-Rechte ist gemäß früherer Rechtsprechung dann unrechtmäßig, wenn ein Hinweis zu Unrecht geäußert wird und der Verfasser des Schreibens weiß oder hätte wissen müssen, dass die ernst zu nehmende, nicht zu vernachlässigende Gefahr besteht, dass sein Recht nicht standhalten wird oder von einer Verletzung nicht die Rede sein kann.

Das Gericht urteilte in diesem Fall, Vrythof habe in seinem Schreiben den Eindruck erweckt, sich auf IP-Rechte zu berufen. Vrythof habe nämlich behauptet, in IP-Verfahren mit Erfolg gegen Dritte aufgetreten zu sein. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, Vrythof verfüge nicht über IP-Rechte, wie beispielsweise Urheberrechte. Außerdem habe Mooreast Schaden erlitten, da sich Abnehmer infolge des Schreibens hätten abwenden können.

Der Verfasser eines Hinweisschreibens muss also mit äußerster Sorgfalt vorgehen. Vor allem in einer auf den ersten Blick nicht allzu klaren Angelegenheit sollte lieber nicht ohne Weiteres ein Schreiben an die Kunden der Gegenpartei geschickt werden. Der dadurch entstehende Schaden trifft den Absender dann nämlich wie ein Bumerang

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Claudia Meindel

Claudia Meindel

  • Rechtsanwältin
  • Senior Associate
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