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Clevere Veröffentlichung

Angenommen, Ihr Unternehmen hat ein Patent angemeldet, aber es wurde noch nicht veröffentlicht. In diesem „geheimen“ Stadium der Anmeldung kann es vorkommen, dass ein Konkurrent aus Ihrem Netzwerk ein ähnliches Patent anmeldet, das Ihnen schadet. V.O. führt speziell für diese Situation die „kontrollierte Veröffentlichung“ ein.

„Wir haben eine Lösung“, erklärt Patentanwalt Bernard Ledeboer, „mit der Unternehmen im geheimen Anmeldestadium ihre eigene Erfindung besser gegen „Trittbrettfahrer“ schützen können. Dazu veröffentlichen wir unmittelbar nach Einreichung der Anmeldung die Erfindung auf der Homepage von V.O.. Diese Informationen bleiben dort einige Wochen abrufbar, und mit den richtigen Suchbegriffen lassen sich die Informationen über Suchmaschinen auch finden. Damit sind die Anforderungen, die an eine Veröffentlichung gestellt werden, erfüllt. Nach ungefähr einem Monat entfernen wir die Informationen wieder von der Website, sodass sie online nicht mehr zu finden sind.“

Festlegung durch den Notar
Doch wie lässt sich eine solche Veröffentlichung nachweisen? Ledeboer: „Ein Notar legt jeden Schritt sorgfältig fest. Er prüft, ob die Informationen auch tatsächlich über Suchmaschinen gefunden werden können. Anschließend erstellt er ein offizielles Protokoll, mit dem das Unternehmen nachweisen kann, dass die Erfindung veröffentlicht wurde. Übrigens brauchen auf diese Weise nicht alle Einzelheiten offengelegt werden. Und im Idealfall hat der Konkurrent nichts von der Veröffentlichung bemerkt.“ Und wenn das doch der Fall ist? Ledeboer: „Dann kann anhand des Protokolls des Notars das spätere Patent des Trittbrettfahrers aufgehalten werden. Die Erfindung war schließlich bereits veröffentlicht. So sind wir auch für Rexnord vorgegangen.“

Spiel mit dem Konkurrenten
„Wir stellen Förderbänder für große Flaschenabfüller her“, so Kees Menke, Geschäftsführer von Rexnord Flattop Europe. „Für einen Kunden haben wir eine Verbesserung entwickelt, mit der wir die Kurvengängigkeit der Förderbänder verbessert haben. Das Unternehmen hatte selbst bereits nach Verbesserungsmöglichkeiten gesucht, hatte aber Interesse an der Lösung, an der wir gerade arbeiteten. Der Kunde hat sich irgendwann nach unserer Patentnummer erkundigt. Das hat bei Bernard Ledeboer die Alarmglocken schrillen lassen, vor allem weil wir uns noch in der geheimen Anmeldephase befanden. Plante unser Kunde etwa, seine eigene Patentanmeldung mit unserer Erfindung anzupassen? Um dem zuvorzukommen, haben wir beschlossen, die Erfindung über V.O. kontrolliert zu veröffentlichen. Falls sich später herausstellen sollte, dass unser Kunde sein Patent nach dem Veröffentlichungsdatum mit unserem Know-how ergänzt hat, können wir ihn darauf ansprechen.“

Die kontrollierte Veröffentlichung bei V.O. kostet 1.500 €. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wenden Sie sich an Bernard Ledeboer (b.ledeboer@vo.eu).

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