Heute hat die deutsche Bundesregierung die Ratifizierungsurkunde für das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) beim Rat der Europäischen Union hinterlegt.
Eine gute Nachricht für alle, die eine Harmonisierung des Patentrechts anstreben: Das Einheitliche Patentgericht (EPG) wird am 1. Juni dieses Jahres seine Pforten öffnen. Dieses historische Datum markiert eine enorme Errungenschaft, deren Geschichte vor 150 Jahren in Wien begann, als am Rande der großen Weltausstellung in der österreichisch-ungarischen Hauptstadt Wien ein Patentkongress abgehalten wurde. Nach dieser Ausstellung wurde den Regierungen die dringende Notwendigkeit bewusst, die Gesetze zum gewerblichen Rechtsschutz zu harmonisieren.
Europäische Union
Der erste Erfolg war die Pariser Übereinkunft, mit der eine Union von Mitgliedstaaten ein Prioritätsrecht für Erfinder schuf. Obwohl ein einheitliches, globales Patentsystem und ein Weltpatent von Anfang an angestrebt wurden, sollte dies erst nach dem Zweiten Weltkrieg möglich werden. Der Europakongress brachte 1948 in Den Haag Politiker, Regierungsvertreter und Mitglieder der Zivilgesellschaft zusammen. Dieser Kongress führte zur Gründung des Europarates und schließlich zur wirtschaftlichen Integration durch die heutige Europäische Union. In der Europäischen Union steht das Unionsrecht über dem nationalen Recht, wodurch eine Harmonisierung möglich ist.
Einheitliches Patentgericht
Die Errichtung des Europäischen Patentamts (EPA) im Jahr 1973 führte zu einem harmonisierten Verfahren für die Erteilung eines europäischen Patents. Verletzung und Validität unterliegen hier weiterhin dem nationalen Recht der Mitgliedsstaaten. Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung, kurz Einheitspatent, ist das Ergebnis von Initiativen zwischen dem EPA und der EU, für die ein einziges Gericht geschaffen werden musste: das Einheitliche Patentgericht. Die Möglichkeit für einheitliche Wirkung neuer europäischer Patente wird ab dem 1. Juni bestehen, aber die eigentliche Leistung liegt in der Vereinheitlichung: das Einheitliche Patentgericht.
V.O. steht in den Startlöchern, um an der neuen Phase des EPG teilzunehmen und Mandanten zu beraten.
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