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Deutsche Ratifizierung des EU-Patents rückt wieder etwas näher

Anfang diesen Jahres entschied das Deutsche Bundesverfassungsgericht, dass die Verabschiedung des Zustimmungsgesetzes für die Ratifizierung des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) verfassungswidrig war, da das Gesetz nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestags beschlossen worden war.

Am 26. November 2020 verabschiedete der Deutsche Bundestag (vgl. Abgeordnetenhaus in den Niederlanden und Belgien) das Gesetz mit der erforderlichen Mehrheit. Der nächste Schritt im deutschen Ratifizierungsprozess ist die Zustimmung durch den Bundesrat (vgl. Senat). Die Sitzung des Bundesrates ist für den 18. Dezember 2020 anberaumt.

Nach Angaben der Europäischen Kommission wäre es nun möglich, dass das EPG und das Einheitspatent (auch EU-Patent genannt) 2022 in Kraft treten. Dies würde bedeuten, dass im Laufe des Jahres 2021 die so genannte „Sunrise“-Übergangszeit beginnen würde, während dieser für bestehende europäische Patentrechte von der „Opt-Out“-Regelung Gebrauch gemacht werden kann. Infolge dieser Regelung werden bestehende europäische Patentrechte weiterhin dem gegenwärtigen System unterliegen, und etwaige Gerichtsverfahren werden weiterhin vor den nationalen Gerichten durchgeführt.

Lesen Sie auch unsere Datei ‘Ein neues europäisches Patentsystem‘ .

 

 

 

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