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Erneute Verzögerung deutsche Ratifizierung EPG

Die Einführung des neuen Einheitlichen Europäischen Patentgerichts (Unified Patent Court, UPC) hat sich wegen erneuter Beschwerden im Januar diesen Jahres beim deutschen Bundesverfassungsgericht nochmals verzögert. Die erste Verfassungsbeschwerde datierte aus dem Jahr 2017. Nachdem die Einführung des neuen Gerichts damit aufgeschoben worden war, wurde das Gesetz erneut erst im November 2020 vom deutschen Bundestag beschlossen und im Dezember vom Bundesrat mit 2/3 Mehrheit genehmigt. Bisher wurde von einer deutschen Ratifizierung im Laufe des Jahres 2021 ausgegangen. Die erneuten Beschwerden haben diese Hoffnung vorerst zerschlagen.

Das neue Patentsystem ist eine Alternative zum aktuellen Europäischen Bündelpatent mit Validierungsverfahren für europäische Patente in den einzelnen Mitgliedsstaaten. An Stelle der Validierung kann man sich dann statt für einzelne Länder auch für die Eintragung als Einheitspatent (EP) entscheiden, wobei das Patent sofort in allen Mitgliedsstaaten des neuen Systems Gültigkeit erlangt. Damit vereinfacht bzw. erübrigt sich das Validierungsverfahren. Statt in jeder Landessprache Übersetzungen anzufertigen, genügt im neuen System eine einzige Übersetzung. Die einzelnen Länder erheben ebenfalls keine Jahresgebühren mehr. Das Europäische Patentamt berechnet jährlich einen einmaligen Betrag für die Aufrechterhaltung der am Einheitspatent mitwirkenden Länder. Das heutige europäische Patentsystem behält neben dem EPG seine Gültigkeit.

Weitere Informationen finden Sie unter „Ein neues europäisches Patentsystem“ auf unserer Website.

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Bettina Hermann

Bettina Hermann

  • Europäische und Deutsche Patent- und Markenanwältin, European Patent Litigator
  • Partner
Jennifer Ebner von Eschenbach

Jennifer Ebner von Eschenbach

  • Europäische Patentanwältin
  • Senior Associate
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