Am 22. Februar 2022 fand die erste Sitzung des Verwaltungsausschusses des neuen Europäischen Patentgerichts (des Einheitlichen Patentgerichts) statt. Damit treten die Vorbereitungen für die Errichtung des Gerichts in eine neue Phase.
In dieser letzten Phase werden u. a. die Richter für das neue Patentgericht ernannt. Die Vorstellungsgespräche für diese werden ab März 2022 stattfinden.
Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus Vertretern der 17 teilnehmenden Länder zusammen und ist unter anderem für die Ernennung der Richter und die Festlegung der genauen Verfahrensregeln für Rechtsstreitigkeiten am Patentgericht zuständig. Er ist damit das oberste Gremium des neuen Europäischen Patentgerichts für alle organisatorischen Fragen. Die erste Sitzung markiert die Geburtsstunde des Europäischen Patentgerichts als internationale Organisation und ist damit ein Meilenstein in der langen Entstehungsgeschichte des neuen Gerichts.
Weitere Informationen über das UPC finden Sie auch in unserem Dossier “Ein neues europäisches Patentsystem”.