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Europäischer Markenschutz für das „Oktoberfest”

Obwohl die Wiesn wegen der Pandemie auch im zweiten Jahr in Folge nicht stattfindet, landete das weltberühmte Münchner Oktoberfest doch in den Schlagzeilen.


Nach einem fünfjährigen Eintragungsverfahren beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum genießt der Begriff „Oktoberfest” jetzt innerhalb Europas Markenschutz für eine breite Palette von Erzeugnissen und Dienstleistungen.

Um Profiteuren das Handwerk zu legen, ließ die Stadt München als Organisator des Oktoberfests europaweit auch andere Varianten wie „Oktoberfest München” markenrechtlich schützen.

Weltberühmt

Mit der Eintragung als europäische Marke endeten die kläglich gescheiterten Versuche der Stadt München, die Marke „Oktoberfest” beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen zu lassen. Dort hatte man argumentiert, der Begriff müsse verfügbar bleiben, er sei nur beschreibend und daher nicht schutzfähig. Das verwundert, da das Oktoberfest ja bereits beim ersten Eintragungsversuch weltberühmt war und – anders als sein Name verspricht – nicht im Oktober, sondern im September stattfindet.

Das Schutzrecht für den Begriff „Wiesn” muss die Stadt München sich teilen. Schlaue Unternehmer hatten diese Marke schon lange für unter anderem Mobiliar und Werbezwecke beansprucht. München sicherte sich jedenfalls den Markenschutz für Dienstleistungen in Bezug auf Webseiten und Suchmaschinen.

Um sich gegen Profiteure und Ausbeuter des populären Namens zu wehren, kann München sich jetzt auf eine solide Rechtsgrundlage berufen.

Unabhängige Veranstaltung

Kleine Oktoberfeste sind auf der ganzen Welt zu finden, zum Beispiel in Cincinnati (USA). In Amerika wird das Fest als unabhängige Veranstaltung und nicht als Derivat des Münchner Oktoberfests propagiert. Wie die Stadt München betont, wird gegen solche Ereignisse nicht vorgegangen, da sie ja zur Bekanntheit des Originals beitragen.

Die kürzliche Kampagne „Oktoberfest goes Dubai”, die den Eindruck erwecken sollte, das Münchner Oktoberfest werde 2021 nach Dubai verlegt, stieß dagegen auf wenig Begeisterung. Das Münchner Landgericht verbot die geplante Veranstaltung samt Bewerbung mit der Begründung, es handele sich um Irreführung der Verbraucher und Rufschädigung des Originals.

Wenden Sie sich bei Fragen zum Markenschutz jederzeit an uns.

Einen Beitrag von

Portretfoto van Claudia Meindel

Claudia Meindel

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