Ab dem 1. Januar 2017 wird aufgrund einer Gesetzesänderung in Belgien das London Protocol eingeführt.
Dies hat zur Folge, dass eine Übersetzung der Patentschrift für die Validierung eines erteilten Patents in Belgien nicht länger erforderlich ist – auch nicht für englischsprachige Patentanmeldungen. Hiermit wird das Validieren eines europäischen Patents in Belgien für viele Unternehmen bedeutend attraktiver. Ein erteiltes europäisches Patent wird auf dieser Weise automatisch in Belgien validiert und ist dort zumindest bis zur nächsten (Jahres-)Gebührenerhebung rechtskräftig. Das Verfahren in Belgien gleicht sich dem Deutschlands, Frankreichs und Englands an.