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Gehört mein Patent mir?

Owner of patent

Diverse Änderungen hinsichtlich des Eigentums an einem Patent lassen sich grob in einen juristischen und einen administrativen Teil aufspalten. Sobald der juristische Teil einer Änderung – Fusionsurkunden, Lizenzen, usw. – abgeschlossen ist, folgt ein Schritt, der zuweilen unbeachtet bleibt: die administrative Bearbeitung dieser Änderungen und die Eintragung dieser Änderungen in Patentregister im In- und Ausland. Unser erfahrenes Team der Abteilung Umschreibungen steht Ihnen dabei gerne zur Seite.

Aus welchen Gründen soll eine Anpassung der Patentregister erfolgen?

Öffentlichkeit
Eine Eintragung bewirkt in der Regel, dass Dritte über eine neue Situation automatisch informiert werden (Öffentlichkeit). Eine Eintragung ermöglicht Ihnen, relativ unkompliziert nachzuweisen, dass Sie der Inhaber eines Patents oder einer Patentanmeldung sind.

Prozesse
Für eine Prozessführung sind richtige Angaben im Register von großer Bedeutung. In manchen Ländern kann beispielsweise ein Schadenersatz im Falle einer Verletzung ausschließlich vom im Patentregister eingetragenen Inhaber eingefordert werden.

Geringer Aufwand
Änderungen der Inhaberschaft an einer Patentanmeldung lassen sich während des Prioritätsjahres mit geringem Aufwand ändern, was einen großen administrativen Aufwand später verhindern kann. Mit einer rechtzeitigen Eintragung von Änderungen können Folgeanmeldungen und -patente unverzüglich mit den richtigen Angaben angemeldet und eingetragen werden.

Ähnliches gilt für europäische und internationale Patent- (PCT-) Anmeldungen: Änderungen der Inhaberschaft an einer Anmeldung einzutragen, bevor diese Anmeldungen in ein Bündel nationaler Anmeldungen bzw. Patente zerfallen, ist weniger arbeitsintensiv und somit deutlich kostengünstiger.

Verpfändung und Lizenznahme
Die Eintragung in das Patentregister ist insbesondere für Pfandgläubige und Lizenznehmer äußerst bedeutsam. Das Eintragen eines Pfandrechtes oder einer Lizenz bewirkt beispielsweise, dass sich Übernahmeinteressente des Schutzrechtes über die Verpfändung oder Lizenzierung informieren können.

Kehrseiten
Das Unterlassen des Eintragens einer (internen) Übertragung kann bei z.B. dem Verkauf von Patentrechten Probleme bereiten. Für die Eintragung des neuen Inhabers in das Patentregister müssen alle einzelnen Eigentumsrechte schrittweise nachgewiesen und übertragen werden. Wenn sich zu diesem Zeitpunkt herausstellt, dass der Inhaber, der (noch) im Register eingetragen ist, insolvent oder liquidiert ist, kann in dessen Auftrag nicht mehr unterschrieben werden. Das kann die Eintragung des neuen Inhabers in das Register und letztendlich die Handhabung des Patents erschweren.

Lassen Sie sich beraten!
Schwierigkeiten können relativ leicht verhindert werden. Idealerweise teilen Sie Änderungen von Rechtsform, Eigentum, Adresse oder Namen immer Ihrem Patentanwalt bzw. Ihrer Patentanwältin mit. Lassen Sie sich außerdem über die Risiken nicht in Register eingetragener Änderungen informieren!

Team für Umschreibungen
Unser Team für Umschreibungen besteht aus Cobi van Beest und Marijke Groenendaal, die im Bereich der Eintragungen von Änderungen im In- und Ausland sehr erfahren sind und Rechtsanwältin Annelies de Bosch Kemper, die Sie bezüglich juristischer Schwierigkeiten von Änderungen beraten kann.

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