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Geschäftsgeheimnisse als IP-Asset: Vertraulichkeit für Sie arbeiten lassen

Stets haben Unternehmen die Vertraulichkeit von Informationen als ein Risiko gesehen, das es zu minimieren gilt. Wem kann ich meine Geheimnisse wirklich anvertrauen? Und wie kann ich verhindern, dass sie weitergetragen werden? Dies sind zwar berechtigte Bedenken, aber immer mehr Innovatoren erkennen nun auch das Potenzial von “Geschäftsgeheimnissen” als aktives geistiges Eigentum (IP), neben anderen Formen des IP wie Patenten und Marken. Gut gehütete Geheimnisse können Ihnen helfen, der Konkurrenz voraus zu sein. Oder, abhängig von Ihrer Strategie, können Sie Ihr geheimes Know-how an andere gegen Lizenzgebühren lizenzieren.

Anders als bei den meisten anderen Arten von geistigem Eigentum gibt es kein vorgeschaltetes behördliches Verfahren, um den Schutz eines Geschäftsgeheimnisses geltend zu machen. Vielmehr liegt es, wie in einer kürzlich verabschiedeten europäischen Richtlinie festgelegt, an den Eigentümern der Informationen sicherzustellen, dass sie nachweisen können, dass “angemessene” Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Solche Schutzmaßnahmen können von Lieferantenverträgen bis hin zu Mitarbeiterschulungen und von physischen Barrieren bis zur genauen Protokollierung reichen.

Welche Maßnahmen sind also notwendig, um den rechtlichen Schutz Ihres geheimen Know-hows zu gewährleisten? Und wie können Sie sicherstellen, dass Sie im Bedarfsfall die entsprechenden Nachweise zur Verfügung haben? Dies sind wichtige Fragen, die Sie frühzeitig bedenken sollten, wenn Sie die Vorteile von Geschäftsgeheimnissen als Form des geistigen Eigentums nutzen wollen.

Interessiert es Sie, wie Sie “Vertraulichkeit” für Ihr Unternehmen nutzen können? Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, finden Sie weitere Informationen, einschließlich einer hilfreichen Checkliste, auf unserer Website. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um die Besonderheiten Ihrer Situation mit einem unserer Patent- oder Rechtsanwälte zu besprechen, unter TradeSecretsDesk@vo.eu.

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Bettina Hermann

Bettina Hermann

  • Europäische und Deutsche Patent- und Markenanwältin, European Patent Litigator
  • Partner
Jennifer Ebner von Eschenbach

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  • Europäische Patentanwältin
  • Senior Associate
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