Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hat am 23. März 2023 ein Urteil zur „Plausibilität“ erlassen. Peter de Lange, Patentanwalt bei V.O.: „Dies ist ein wichtiges Urteil für die Praxis. In diesen Bereichen sollten Sie immer prüfen, ob der Auftraggeber über ausreichende experimentelle Daten verfügt, um die Erfindung in der Anmeldung zu untermauern.
Die Große Beschwerdekammer hat nun bestätigt, dass es tatsächlich eine Schwelle gibt, wobei das Kriterium darin besteht, ob der Fachmann die überraschenden Vorteile der Erfindung aus der technischen Lehre der Patentanmeldung ableiten kann. Der Gerichtshof erkennt an, dass es sich hierbei um ein abstraktes Kriterium handelt. Was reicht für eine konkrete Erfindung aus? Die Patentanwälte von V.O. können Sie mit ihrem technischen Know-how beraten.“