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HEMA “erstickt” in Anspruch von Levi’s

Der Denim-Gigant Levi’s gewann in Belgien neulich eine Gerichtsverhandlung gegen das niederländische Kaufhaus HEMA bezüglich der Form der Stickereien auf der Rückseite von Jeans.

Um was handelte es sich?

Der Rechtsstreit bezog sich nicht auf die Wortmarke LEVI STRAUSS oder den charakteristischen roten „Tab“, sondern auf die bekannte V-förmige Stickerei auf den Hosentaschen von Levi’s Jeans, auch „arcuate stitching“ genannt. Das V-Muster ist seit 1981 in der Benelux und seit 2004 in der EU als Bildmarke registriert.

Ein langwieriger Kampf

Es war nicht das erste Mal, dass beide Unternehmen bezüglich der V-förmigen Stickerei in Rechtsstreit gerieten. Im Jahr 2003 entdeckte Levi‘s erstmalig eine Variation ihrer Bildmarke. Beide Parteien einigten sich 2004 auf einen Vergleich. In diesem Jahr erkannte HEMA Levi’s exklusive Rechte an und sicherte dem Unternehmen zu, die Bildmarke oder darauf basierende Variationen nicht länger zu verwenden. Lange hielt HEMA seine Zusage ein, bis Levi’s im Jahr 2015 erneut auf eine Variation der Bildmarke aufmerksam wurde.

Welches Urteil fällte das Gericht?

Das Handelsgericht Brüssel erklärte zunächst, dass zwischen beiden Mustern einige Unterschiede zu erkennen und diese nicht als identisch anzusehen wären. So verwendete HEMA nicht zwei, sondern drei gebogene Linien im Muster. Zudem fanden die Linien nicht exakt in der Mitte, sondern eher auf der linken Seite der Hosentasche zueinander.

Obwohl die Muster nicht exakt identisch waren, erklärte das Gericht, dass sie eine signifikante Ähnlichkeit aufweisen und für identische Ware genutzt würden; zudem sei das originale Muster den Verkehrskreisen bekannt. Das Gericht urteilte, dass die Nutzung der Variation des V-Musters eine Verwechslungsgefahr begründe und somit ein Verstoß gegen die Markenrechte von Levi’s darstelle.

Und der Schadenersatz?

Das Gericht untersagte HEMA die weitere Nutzung des V-Musters und verpflichtete das Unternehmen zu einer Schadenersatzzahlung von ca. 4,5 Millionen Euro, basierend auf den 221.603 zuvor in den Benelux Staaten verkauften Hosen. Ursprünglich forderte Levi’s einen Schadenersatz von 50 Euro pro Hose; dies wurde vom Gericht auf 20 Euro pro Hose reduziert. Trotzdem ein nicht unerheblicher Betrag: Markenverletzung kann teuer werden.

 

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Raquel Alvarez

Raquel Alvarez

  • Europäische und Benelux Markenanwältin
  • Associate
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