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Änderung des Deutschen Patengesetztes (PatG) und des Geschmacksmuster(Design)Schutzes

Am 1. Januar und am 1. April 2014 traten Änderungen im Geschmacksmusterrecht bzw. im Deutschen Patentgesetz in Kraft.

Deutsche Patentanmeldungen können seit jeher vor dem DPMA (Deutschen Patent und Markenamt) in jeder Sprache eingereicht werden, unter der Bedingung, dass  eine Übersetzung ins Deutsche nachgereicht wird. Die Frist zur Einreichung der Übersetzung einer in Englisch oder Französisch eingereichten Patentanmeldung wurde nun von 3 auf 12 Monate nach dem Anmeldetag bzw. 15 Monate ab Prioritätstag verlängert. Wird die Übersetzung nicht fristgerecht eingereicht, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen. Der Anmeldtag bleibt jedoch gewahrt. Die Prüfer sind gehalten, bereits die englisch- oder französischsprachige Anmeldung zu prüfen, so dass der Anmelder ohne kostenintensive Übersetzung einen ersten Hinweis auf die Patenfähigkeit erhält, da die Rechercheberichte zukünftig eine vorläufige Meinung des Prüfers umfassen.

Im Prüfungsverfahren werden auf Antrag Anhörungen durchgeführt. Anhörungen im Einspruchsverfahren sind nun grundsätzlich öffentlich. Die Einspruchsfrist wurde von 3 auf 9 Monate verlängert und entspricht damit der Einspruchsfrist im europäischen Verfahren.

Ein großer Schritt ist die Bereitstellung der  elektronischen Akten. Über die elektronische Registerauskunft des DPMA ist es möglich, alle erteilten Patente, registrierten Gebrauchsmuster und Anmeldungen, die ab dem 21. Januar 2013 veröffentlicht wurden, kostenfrei einzusehen.

„Geschmacksmustergesetz“ wird „Designgesetz“
Kürzlich wurde die Bezeichnung "Geschmacksmustergesetz" in "Designgesetz" geändert. Ferner  wurde für eingetragene Designs beim DPMA („Designabteilung“) ein eigenes Nichtigkeitsverfahren eingeführt. Bislang konnte die Nichtigkeit eines Geschmacksmusters nur im Wege einer Klage vor dem zuständigen Landgericht erreicht werden.

Eine weitere Änderung betrifft die Sammelanmeldungen. Designs verschiedener Warenklassen können nun Bestandteil einer Sammelanmeldung sein.