Fälle, in denen FRAND-Lizenzen behandelt werden und in denen, falls keine Lizenz abgenommen wird, ein Verbot begehrt wird, sind eher als Verfahren wegen unbezahlter Forderungen statt als Patentverletzungsverfahren zu werten und eignen sich daher weniger für die Behandlung im Eilverfahren.
Aufgrund der Komplexität des Falls, und zwar nicht nur wegen der patentierten Materie, sondern auch wegen der internationalen Folgen, kam das Gericht zu dem Schluss, ein Eilverfahren sei für diesen Fall nicht der geeignete Weg.
Lesen Sie den vollständigen Artikel von Bart van Wezenbeek in Kluwer IP Law.