Bayer hat im Vorverfahren keine einstweilige Verfügung erwirkt, da das Gericht der Ansicht war, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit bestünde, dass das Patent von Bayer für ungültig befunden würde.
Die Tatsache, dass das Patent das Widerspruchsverfahren beim Europäischen Patentamt überstanden hatte, hatte keinen Einfluss, da in der Folge ein neuer, näherliegender Stand der Technik festgestellt wurde.
Lesen Sie den vollständigen Artikel von Bart van Wezenbeek in Kluwer IP Law.