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Neu im Kluwer Patent Blog: Bayer Intellectual Property GmbH gegen Ceva Santé Animale SA, Niederlande

Bayer hat im Vorverfahren keine einstweilige Verfügung erwirkt, da das Gericht der Ansicht war, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit bestünde, dass das Patent von Bayer für ungültig befunden würde.

Die Tatsache, dass das Patent das Widerspruchsverfahren beim Europäischen Patentamt überstanden hatte, hatte keinen Einfluss, da in der Folge ein neuer, näherliegender Stand der  Technik festgestellt wurde.

Lesen Sie den vollständigen Artikel von Bart van Wezenbeek in Kluwer IP Law.

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  • Europäische und Deutsche Patent- und Markenanwältin, European Patent Litigator
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