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Neu im Kluwer Patent Blog: Eli Lilly and Company gegen Fresenius Kabi Nederland B.V., Niederlande

Der Schutzumfang eines Patents ist nach Artikel 69 EPÜ und dem Protokoll zu interpretieren. Wenn der eigentliche Text einschränkend ist, stellt sich die Frage, wie der Fachmann diese Einschränkung interpretieren würde. Wenn die einschränkende Formulierung auf technischen Gegebenheiten fußt, ist diese anders zu bewerten als wenn sie als eine Einschränkung ohne bestimmten Zweck zu betrachten ist. Grundsätzlich ist der Patentinhaber für die Folgen von Unklarheiten beim Schutzumfang des Patents verantwortlich.

Im vorliegenden Fall stellte sich aus dem Strafantrag heraus, dass die Einschränkung einen Zweck verfolgte und dass der Patentinhaber die einschränkenden Änderungen des Prüfers akzeptiert hatte. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei dem Patentinhaber um eine professionelle Partei mit ausreichend Kenntnissen im Bereich von Patenten handelte, heißt dies, dass der Schutzumfang der Ansprüche eher von der wörtlichen Interpretation der Ansprüche bestimmt war statt von dem Konzept der ihnen zugrundeliegenden Erfindung selbst.

Lesen Sie den vollständigen Artikel von Bart van Wezenbeek in Kluwer IP Law.

 

 

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