Das Gericht urteilte, dass die Verbindung Darunavir nicht durch ein Patent im Sinne von Artikel 3 der SPC-Regelung geschützt war und folgte damit der EuGH-Entscheidung im Fall Teva gegen Gilead, dass eine Verbindung, für die ein SPC gewährt wird, ausdrücklich in dem Patent identifizierbar sein muss.
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