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Neue Innovationsbox in den Niederlanden

Innovation Box

Die Niederlande sind ein Wissensland. Gerade deswegen gibt es die Innovationsbox, eine auf Innovation gerichtete populäre steuerliche Förderungsmaßnahme. Seit 2017 haben sich die Vorschriften drastisch geändert. Remco Dijkstra (KPMG Meijburg & Co) und Huub Maas (V.O.) informieren über den aktuellen Stand.

Die niederländische Innovationsbox war ein Erfolg. Zahlreiche kleine und große Unternehmen profitierten von dieser steuerlichen Innovationsmaßnahme, indem sie nicht 25%, sondern nur 5% Gesellschaftssteuer für den Gewinn aus ihren Innovationen zahlten. „Doch die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Red.) hat Minimalanforderungen an derartige Regelungen gestellt“, berichtet Senior Tax Manager Remco Dijkstra, „und diese wurden von den Niederlanden übernommen.“ Anlässlich der Anpassung an die OECD-Richtlinien ist die Innovationsbox neu eingerichtet worden. Der steuerliche Vorteil wurde dabei nicht angetastet. „An ein großes Unternehmen (250 Millionen Euro Umsatz in fünf Jahren, Red.) werden seit diesem Jahr mindestens zwei Zulassungsbedingungen gestellt: eine WBSO-Bescheinigung (WBSO ist das niederländische Gesetz zur Förderung der Forschung und Entwicklung, Red.) und eine zusätzliche Bedingung in Form eines technisch gewerblichen Schutzrechtes, wie ein Patent, inklusive ausländischer Rechte, sofern die Erfindung in den Niederlanden stattgefunden hat. Viele Unternehmen, die die Innovationsbox unter der alten Regelung nutzten, haben bereits eine WBSO-Bescheinigung, jedoch keine Patente“, erklärt Dijkstra. „Die Übergangsregelung erlaubt es diesen Unternehmen, bis Juni 2021 die zusätzliche Bedingung zu erfüllen. Danach können sie nicht mehr von der Übergangsregelung Gebrauch machen.“

“Ein Patent? Das passt nicht zu uns.”
Patentanwalt Huub Maas bemerkt, dass Unternehmen im Voraus auf die Veränderungen der Gesetzgebung reagieren: „Die vergangenen Monate habe ich mit verschiedenen Unternehmen Gespräche über Patentierungen geführt. Manchmal haben sie sich damit noch gar nicht befasst, oft in der Überzeugung, dass eine Patentanmeldung kostspielig ist, oder, dass sie über keine Erfindungen verfügen, die patentiert werden können. Dieser Auffassung sind viele Unternehmen im Lebensmittelbereich. Gesprächspartner waren beispielsweise überrascht, dass ein zuckerfreier Honigkuchen patentiert werden kann. Für sie war es eine neue Erkenntnis, dass auch Rezepte durch Patente geschützt werden können, solange es sich um eine Lösung für ein technisches Problem handelt. Offen gestanden war das alte System bequemer. Doch bei manchen Unternehmen entwickelt sich durch die neue Innovationsbox ein neues Bewusstsein: sie führt zu der Erkenntnis, dass ein Patent auch Kapital sein kann, dass es ein Vermögensrecht ist. Sie begreifen, dass sie sich mit etwas Besonderem beschäftigen. So funktioniert das Patent auch wie ein Qualitätszeichen. Selbstverständlich müssen Unternehmen selbst die nötigen Investitionen und die möglichen Einnahmen in Erwägung ziehen. Fakt ist, dass eine Patentanmeldung sich nun leichter wieder bezahlt macht.“

Steuersystem
Der Vorteil immaterieller Vermögenswerte ist sehr bedeutsam. Dijkstra erklärt: “Stellen Sie sich vor, dass Sie, rein fiktiv, ein Patent auf ein Verfahren für ein länger haltbares Filet Americain (ein niederländisches und belgisches Fleischprodukt, Red.) und zudem eine WBSO-Bescheinigung haben. Sie kommen dann für die Vorteile der Innovationsbox für dieses spezifische Verfahren in Betracht. Doch das Patent kann für die Anwendung der Vorteile der Innovationsbox auch dann herangezogen werden, wenn das patentierte Verfahren für die Herstellung eines anderen Produkts (im vorliegenden Beispiel Lebensmittels) verwendet wird. Dann können für den Gewinn aus diesem anderen Produkt auch die Vergünstigungen der Innovationsbox genossen werden.“

Kleine Unternehmen
Für kleine Unternehmen gibt es bezüglich des Zugangs zur Innovationsbox keine großen Änderungen, denn für sie ist der Besitz einer WBSO-Bescheinigung ausreichend. „Viele dieser Unternehmen machen bereits von der WBSO Gebrauch. Gemäß den einfachen Anforderungen für die WBSO muss eine Innovation lediglich für das eigene Unternehmen neu sein“, erläutert Dijkstra. „Für Startups bildet die WBSO zum Beispiel eine ausgezeichnete Finanzierung. Gewinn zu machen ist für WBSO nicht erforderlich. Die Innovationsbox wird interessant, wenn in kurzer Zeit Gewinn gemacht wird.“

Die innovativen Niederlande?
Das Ziel der alten und neuen Innovationsbox ist, die Niederlande innovativer zu machen. Dijkstra stellt die Tragweite der Gesetzesänderung jedoch infrage: „Ich weiß nicht, ob wir hierdurch nun mehr oder weniger innovativ werden. Der finanzielle Rahmen hat sich geändert. Es muss sich erst noch herausstellen, ob Unternehmen nun viel mehr patentieren lassen. Unternehmen werden sich aufgrund der geänderten Regelung erwartungsgemäß bewusster über die Möglichkeiten eines Patentschutzes informieren. Außerdem bemerke ich, dass immer mehr Unternehmen sich der Notwendigkeit von Innovation bewusst sind. Im Lebensmittelbereich fordert der Verbraucher beispielsweise ständig neue Produkte, doch das ist keine Folge der Gesetzesänderung.“ Maas ist optimistisch: „Viele Unternehmen sahen Patente hauptsächlich als Kostenfaktor und jetzt gibt es die Möglichkeit, zumindest einen Teil des investierten Geldes wieder direkt zurückzuverdienen. Das macht es leichter, sich für ein Patent zu entscheiden.“

Mehr über die Folgen der neuen Innovationsbox erfahren?
Möchten Sie sich über die Innovationsbox und die neuen Möglichkeiten erkundigen? Kontaktieren Sie bitte Huub Maas!

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