Am 1. Juni ist das neue europäische Patentsystem in Kraft getreten und das einheitliche Patentgericht (EPG) öffnet endlich seine Pforten. Damit werden die bereits 1975 begonnenen Vorbereitungen zur Schaffung eines echten europäischen Patentgerichts abgeschlossen.
Von nun an können Patentinhaber in einem effizienten und zügigen Verfahren vor dem neuen Gericht gegen Patentverletzer vorgehen, um diese in 17 europäischen Ländern auf einen Schlag vom Markt zu nehmen. Darüber hinaus wird für neu erteilte europäische Patente die Möglichkeit der Eintragung als Einheitspatent eröffnet, das Schutz in den 17 Ländern zu deutlich niedrigeren Übersetzungskosten bietet.
Patentanwalt Frits Schut begrüßt diese Entwicklungen: “Dieser Moment wurde von vielen lange erwartet und die Erwartungen an das neue Einheitspatent und das EPG sind daher hoch. Es ist nicht leicht vorherzusagen, wie sich das System entwickeln wird und wie es bei den Nutzern ankommen wird. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass das EPG unseren Mandanten neue Möglichkeiten bieten wird, und es wird viel von uns abverlangt werden, den Mandanten die Vor- und Nachteile des derzeitigen Systems und des Einheitspatents verständlich zu machen.”
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