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Oberstes Gericht der Vereinigten Staaten: Beliebtes Verfahren für Angriff auf Patente nicht verfassungswidrig

Das amerikanische Oberste Gericht entschied, dass das beliebte „Inter Partes Review“-Verfahren, um Teile von vom US Patent Office erteilten Patenten für nichtig erklären zu lassen, nicht rechtswidrig ist (Oil states energy services vs. Greene’s energy group). Folglich bleiben mehrere tausende Urteile bezüglich der Rechtsbeständigkeit von Patenten wirksam.

Seit je kann in den Vereinigten Staaten der Gerichtshof – falls nötig auf Basis eines Juryurteils – entscheiden, ob eine patentierte Erfindung neu oder innovativ ist. Bis vor kurzem war dies die einzige effektive Möglichkeit, um durchzusetzen, dass ein erteiltes Patent aufgrund fehlender Neuheit oder erfinderischer Tätigkeit keine Rechtsbeständigkeit aufweist. Doch seit einigen Jahren wurde sie vom alternativen „Inter Partes Review“-Verfahren, das nicht im Gerichtshof, sondern beim US Patent Office stattfindet, zunehmend ersetzt. Letzteres ist bedeutend kostengünstiger, schneller und vorteilhafter für die angreifende Partei.

Kritiker stellten die Verfassungsmäßigkeit des „Inter Partes Review“-Verfahrens jedoch in Frage: Ein erteiltes Patent sei ein Eigentumsrecht und konform mit der Verfassung, dessen Entzug bzw. Widerruf durch die Judikative zu erfolgen hat, und nicht durch die Exekutive, der das US Patent Office angehört.

Das amerikanische Oberste Gericht hat diesbezüglich nun sein Urteil gefällt. Das „Inter Partes Review“-Verfahren ist nicht verfassungswidrig, da es eine besondere Form von Eigentum betrifft (ein „public right“), das von der ausführenden Gewalt erteilt wird und an das der Gesetzgeber Bedingungen stellen darf. Die Zuständigkeit für „Inter Partes Review“ – faktisch eine Neuerwägung der ursprünglichen Patenterteilung durch das US Patent Office – ist eine zugelassene Bedingung.