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Patentierung von Software: hoffnungsloses Unterfangen?

Patenting software

Software patentieren? Viele Unternehmen und Erfinder meinen, dass es unmöglich ist. Stimmt das eigentlich? Und ist eine Softwarepatentierung überhaupt wünschenswert? Drei Parteien äußern sich zum Thema.

Software ist ein Mittel
Das Patentgesetz schützt technische Innovation. Dieser Schutz bezieht sich nicht auf deren Umsetzung. Solange die Erfindung, die in einer Software implementiert ist, technischer Art ist, kann sie mit einem Patent geschützt werden. Die Komprimierung von Bild und Ton kann patentiert werden, ungeachtet, ob sie in Hardware oder Software eingebaut wird. Dafür wurden bereits viele Patente erteilt. Ebenso kann ein Patent für ein neues, dynamisches digitales Fernsehprogramm erfolgreich angemeldet werden. Auf der anderen Seite ist ein Geldanlageplan als solches nicht patentierbar. Für die Software, in der ein solcher Plan implementiert wurde, gilt dasselbe.

Jasper Groot Koerkamp
Patentanwalt V.O.

Hoffnungsloses Unterfangen
Die Piraten stehen dem Patentrecht kritisch gegenüber. Wir möchten, dass die Rechte von Erfindern geschützt werden und die Kosten einer Entwicklung sich bezahlt machen, ohne dass sie die Innovation bremsen. Bezüglich der Softwareentwicklung ist die Zurverfügungstellung wiederverwendbarer Bausteine (Klassen, Klassenbibliotheken) unseres Erachtens eine positive Entwicklung. Eine Patenterteilung auf Regeln und Codes ist allerdings ein hoffnungsloses Unterfangen und fördert geradezu Reinraum-Implementierungen, womit Patente umgangen werden können. Es ist nicht möglich als Entwickler allen möglichen Patentierungen aus dem Weg zu gehen und außerdem ist es für einen Patentinhaber nahezu ausgeschlossen, herauszufinden, ob ein Patent verletzt wird.

Rico Brouwer
Nummer 3 Wahlliste Piratenpartei Niederlande

Relativiertes Bild
Mein Unternehmen hat zwei Mal ein Patent auf Software angemeldet und erteilt bekommen. Vor vielen Jahren erfanden wir eine Softwarelösung, die personalisierte Programmempfehlungen für Fernsehsendungen erteilte. Wir haben die Lösung gefunden, doch ihr Schutz war mühsam. Die Konkurrenz saß im Publikum, als ein Kollege damals auf dem Gebiet promovierte. Ich betrachte es einfach als Kompliment. Jedenfalls kann keiner behaupten, dass wir nicht die Erfinder des Konzepts wären. Das zweite Patent bezieht sich auf ein digitales, benutzerfreundliches Fernsehprogramm, das vornehmlich für Fernsehen auf dem Smartphone eine gute Alternative für das steife und teure GridView bildet. Diese Erfindung war bedeutend leichter zu schützen, aufgrund der Sichtbarkeit und der daraus folgenden Möglichkeit, anderen nachzuweisen, dass sie unsere Erfindung benutzen.

Annelies Kaptein
Eigentümerin Stoneroos (spezialisiert auf Softwarelösungen für interaktives Fernsehen)

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