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Produktmerkmale: schwer zu schützen

Eine Marke wird im rechtlichen Sinne als ein Zeichen definiert, das sich grafisch darstellen lässt und das sich zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens eignet. Eine Marke ist also ein Unterscheidungszeichen. Äußere Produktmerkmale lassen sich zwar auch grafisch darstellen, sind jedoch nur in den wenigsten Fällen markenrechtlich schützenswert. Sie gelten nämlich selten als geeignetes Unterscheidungsmerkmal, obwohl Produktmerkmale in der Praxis häufig als Herkunftsmerkmal angesehen werden.

Keine normale Marke
Auch wenn sich die Beurteilung einer Produkteigenschaft als Marke in der Regel nicht von der einer „normalen“ Marke (beispielsweise einer Wortmarke oder einem Logo) unterscheiden darf, ist die öffentliche Wahrnehmung nach geltender Rechtsprechung bei „orthodoxen“ Marken anders. Die Öffentlichkeit hat nämlich größere Schwierigkeiten, in den Produkteigenschaften ein Herkunftsmerkmal zu erkennen.

Muster, Schnürsenkel, Sockenspitzen und Knopf im Ohr: keine Marke In einem Urteil hat das Gericht festgestellt, dass das Muster einer Glasoberfläche nicht als Marke zu gelten habe, da diese Oberfläche nicht losgelöst von ihrer technischen Funktion betrachtet werden könne und weil diese Oberfläche (mit) zu dem wesentlichen Wert des Produkts beitrage. Aus dem gleichen Grund wurden auch rote Schnürsenkelspitzen von Schuhen und orangefarbene Sockenspitzen sowie in jüngster Zeit die Ohrknöpfe der bekannten Steiff-Plüschtiere nicht als Marke gewertet. Das Gericht gelangte jeweils zu der Auffassung, dass sich diese „Merkmale“ nicht wesentlich von den in der Branche üblichen Produkten unterschieden, da Verzierungen nun einmal gängig seien. Die Definition eines „Unterscheidungsmerkmals“ für Produktmerkmale lautet anscheinend, es sei die wesentliche Abweichung dessen, was die Öffentlichkeit in der betreffenden Branche gewöhnlich sieht.

Schuhsohlen unterscheidend
Die rote Schuhsohle der Damenschuhe von Louboutin ist hingegen ein Beispiel für ein Produktmerkmal, das als unterscheidend und somit als Herkunftsmerkmal gesehen wird. Ist die Öffentlichkeit denn nicht an andersfarbige Schuhsohlen, beispielsweise rote, gewöhnt? Das schon, doch Louboutin gelang es nachzuweisen, dass seine roten Schuhsohlen in der Branche bekannt seien und aus diesem Grund sofort als Marke erkannt würden. Hier liegt für den Markeninhaber also der rettende Ausweg.   Man merke sich also: Produktmerkmale werden selten als Marke anerkannt. Der chancenreichste Ausweg ist der Nachweis der Bekanntheit des betreffenden Merkmals in der Branche. Nun ist es also am Markeninhaber, für diese Bekanntheit zu sorgen und sie anschließend zu belegen!