Europäische Patentamt hat mitgeteilt, dass vom 1. April 2014 an die im Augenblick existierenden Fristenregelungen für das Einreichen von Teilanmeldungen aufgehoben werden.
Diese Änderung wird wieder die Einreichung von Teilanmeldung ermöglichen, solange die frühere (Stamm) Anmeldung anhängig ist. Die verkürzte Frist von 24 Monaten, die mit dem ersten Prüfbescheid in Gang gesetzt wurde und 2010 eingeführt wurde, wird aufgehoben
Die neuen Regelungen gelten für Teilanmeldungen, die am bzw. ab dem 1. April 2014 eingereicht werden. Somit wird es von diesem Zeitpunkt an möglich sein Teilanmeldungen einzureichen, auch wenn die Frist von 24 Monaten schon abgelaufen ist, vorausgesetzt die Patentanmeldung ist dann noch anhängig. Aus diesem Grund könnte für einige Anmeldungen ein Aufschub der Patenterteilung von Interesse sein.
In diesem Zusammenhang wird eine zusätzliche Gebühr eingeführt werden, um das Einreichen weiterer Teilanmeldungen, was in einer Vielzahl von Teilanmeldungen verschiedener Generationen resultiert, einzuschränken. Diese Zusatzgebühr wird für das Einreichen von Teilanmeldungen basierend auf vorangegangenen Teilanmeldungen fällig werden. Die Höhe dieser zusätzlichen Gebühr wird stufenweise mit jeder weiteren Generation von Teilanmeldungen bis auf ein bestimmtes Niveau ansteigen.