Man beschäftigt sich nicht täglich damit, aber auch das Patent- und Markenrecht bleibt ständig in Bewegung. Wir sprachen mit dem Vorsitzenden Herman Witmans. Er blickt zuversichtlich in die Zukunft.
Am 1. September 2019 wurde Herr Witmans der neue Vorsitzende von V.O.. Herr Witmans, ursprünglich Maschinenbauingenieur, begann seine Ausbildung bei V.O. vor knapp 30 Jahren als Patentanwalt. Er tritt nun die Nachfolge von Cees Jansen an und leitet die Partnerrunde, in der die Weichen für die kommenden Jahre gestellt werden.
Welche Entwicklungen gibt es auf Ihrem Markt?
„Ich sehe, dass der Markt immer wettbewerbsintensiver wird. Wie auf so vielen Märkten entstehen ständig neue Unternehmen, die sich zu kompetitiven Preisen auf bestimmte Dienstleistungen konzentrieren. Wir sehen die Newcomer vor allem im Bereich der Standard- Verwaltungsdienstleistungen. Sie übernehmen z.B. die Verwaltung und Zahlung von Jahresgebühren oder konzentrieren sich auf die Validierung europäischer Patente in den verschiedenen Ländern nach deren Erteilung.“
Worin liegt Ihrer Meinung nach der Mehrwert von V.O.?
„Unsere Mandanten brauchen vor allem eine hochwertige, fachkompetente Beratung. Sie suchen nach dem bestmöglichen Schutz für ihr geistiges Eigentum. Das ist unser Core-Business. Die Beschreibung und der Schutz des geistigen Eigentums basieren auf einem ausgezeichneten Vertrauensverhältnis zum Mandanten. Unsere Patentanwälte kennen das Geschäft ihrer Mandanten. Sie haben oft wertvolle, langjährige berufliche Beziehungen.“
Sind in naher Zukunft auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes Änderungen zu erwarten?
„Die Möglichkeit besteht. Schon seit 2012 sind das EU-Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht im Entstehen. Das Einheitspatent ist eine Alternative zum derzeitigen europäischen Patent. Beide können nebeneinander existieren. Wenn dieses Einheitspatent und das damit verbundene Europäische Patentgericht zum Einsatz kommen, werden die Patentanwaltskanzleien das bei ihrer Dienstleistung zu berücksichtigen haben. Ein europäisches Patent zerfällt nach Erteilung in ein Bündel nationaler Patente. Bei einem Einheitspatent ist das nicht so. Damit entfällt die Notwendigkeit, das europäische Patent bei den nationalen Patentämtern anzumelden und gegebenenfalls eine Übersetzung einzureichen. Wenn das neue einheitliche Patentsystem in Kraft tritt, wird sich dies also auf unser Geschäft auswirken. Ob das neue System in naher Zukunft tatsächlich in Kraft treten wird, lässt sich nicht vorhersagen. Zunächst gilt es noch ein Urteil des Deutschen Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Zudem hat vor kurzem die britische Regierung angekündigt, nicht am einheitlichen Patentgerichtssystem teilzunehmen. Dies bedeutet, dass der Vertrag geändert werden muss. Diese Änderung erfordert eine Neuverhandlung zwischen den verbleibenden Vertragsstaaten, und das Ergebnis ist unklar, ebenso wie die Zeit, die dafür benötigt wird.“
Sind Sie denn darauf vorbereitet?
„Selbstverständlich. Schon seit längerer Zeit beobachtet eine Arbeitsgruppe von V.O. die Entwicklungen genau. Es gibt einen Ablaufplan, der es uns ermöglicht, unsere Mandanten sofort zu informieren, wenn die Zeit dafür gekommen ist. Wir sehen es auch als eine Chance für unsere Mandanten, weil sie mit dem gleichen Budget Patente für mehrere Erfindungen anmelden können.“
Worauf werden Sie sich in den nächsten Jahren konzentrieren?
„In den vergangenen Jahren haben wir uns um mehrere Kanzleien in Europa erweitert. Damit hat sich unser Netzwerk ausgedehnt und wir sind immer in der Nähe unserer Mandanten. Wir haben vor kurzem eine Kanzlei in Lüttich eröffnet. Damit können wir auch die französischsprachige Region bedienen. In den kommenden Jahren werden unsere Niederlassungen mit Patentanwälten mit unterschiedlichen technischen Hintergründen verstärkt. Wie gesagt, unsere Arbeit bleibt ein Fachgebiet, in dem fundiertes Wissen, Vertrauen und persönlicher Kontakt entscheidend sind.“
Mit welchen neuen Dienstleistungen wollen Sie Ihre Mandanten überraschen?
„Wir haben ein solides Fundament für die Zukunft, denn der Schutz des geistigen Eigentums bleibt unser Kerngeschäft, und die Nachfrage danach nimmt sicher nicht ab. Aber wir sitzen nicht still. Mandanten bitten uns zunehmend darum, sie dabei zu unterstützen, über den Schutz ihres geistigen Eigentums schon in einem frühen Stadium, der Brainstorming-Phase, nachzudenken. Dabei geht es dann oft auch um den Schutz von Know-how. Die Geheimhaltung des unter den Mitarbeitern vorhandenen Know-hows wird bisher meist nur sehr allgemein in einem Arbeitsvertrag geregelt. Wir sind der Ansicht, dass eine konkretere Beschreibung von geheimem Know-how bei einem späteren, eventuellen Konflikt darüber von großem Wert sein kann. Aufgrund unserer Kompetenz bei der Beschreibung von technischen Prozessen und Produkten kann V.O. den Unternehmen bei der Erfassung ihres geheimen Know-hows einen hervorragenden Dienst erweisen.
Es ist immer von größter Wichtigkeit, gemeinsam mit unseren Kunden den bestmöglichen Schutz für ihre Erfindungen zu schaffen Nicht umsonst ist unser Motto activate your ideas.“