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Steuervorteile für Innovation in Belgien

Money Losing Party Court

In Belgien gelten in Bezug auf erworbene IP-Rechte einige besondere steuerrechtliche Regelungen. Dazu gehört unter anderem ein Steuervorteil für Einkünfte aus Innovationen, wobei 85 % der Netto-Einkünfte aus geistigen Eigentumsrechten von der Körperschaftssteuer freigestellt sind. Der sog. Innovationfreibetrag gilt seit 2020, und zwar für ab dem 1. Juli 2016 erhaltene geistige Eigentumsrechte.

Eine andere Regelung in Belgien ist der sog. Steuerkredit. Im Gegensatz zum Innovationsfreibetrag, der als Abzug von steuerpflichtigen Beträgen angewendet wird, ist der Steuerkredit ein Steuervorteil bei der zu zahlenden Körperschaftssteuer.

Sowohl belgische Gesellschaften als auch ausländische Gesellschaften mit einer Betriebsstätte in Belgien können den Innovationfreibetrag bzw. den Steuerkredit in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zu beiden belgischen Regelungen finden Sie auf der Website der Agentschap Innoveren & Ondernemen (VLAIO), der wichtigsten staatlichen Anlaufstelle in Flandern für alle dort ansässigen Unternehmer: www.vlaio.be.

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