Begriffe wie “klimaneutral”, “kohlenstoffneutral” und “nachhaltig” beziehen sich auf produkt- oder unternehmensbezogene Umweltaussagen, die direkt oder indirekt eine “grüne” Botschaft durch Worte, Grafiken, Bilder, Symbole oder eine grüne Farbgebung vermitteln. Um zu verhindern, dass Verbraucher durch irreführende “grüne” Aussagen in der Werbung beeinflusst werden, wurde eine Reihe von EU-Richtlinien ausgearbeitet.
“Grüne” EU-Richtlinien
Im Jahr 2021 veröffentlichte die EU-Kommission die Ergebnisse einer repräsentativen Untersuchung von Websites, die auf Greenwashing abzielten. Dabei zeigte sich, dass 42 % der untersuchten Fälle im Verdacht standen, falsch oder irreführend zu sein und somit möglicherweise gegen die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken zu verstoßen. Diese Erkenntnisse sind in zwei neue EU-Richtlinien eingeflossen (die sogenannte EmpCo-Richtlinie und die Green-Claims-Richtlinie), die werbende Unternehmen bei der Gestaltung ihrer kommerziellen Kommunikation erheblich einschränken werden. EU-Richtlinien müssen in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, um gültig zu sein. Für die EmpCo-Richtlinie ist dies voraussichtlich im Jahr 2026 der Fall, während für die Green-Claims-Richtlinie noch kein konkretes Datum genannt wurde.
Standard für Umweltwerbung
Beide Richtlinien zielen darauf ab, einheitliche Standards für Umweltwerbung in der EU zu schaffen und durch umfassende Informations- und Erklärungspflichten für Umweltaussagen für mehr Transparenz zu sorgen:
- Selbst erstellte Nachhaltigkeitslabels müssen die Kernelemente des zugrundeliegenden Zertifizierungssystems definieren.
- Zukunftsweisende Umweltaussagen wie “klimaneutral bis 2040” sollten durch einen detaillierten Umsetzungsplan einschließlich der entsprechenden Ressourcenzuweisung belegt werden.
- Allgemeine Umweltaussagen wie “nachhaltig produziert” sind nicht mehr zulässig; spezifische Aussagen wie “50 % weniger Plastik” müssen wissenschaftlich belegt werden.
- “CO2-neutrale” Werbung auf der Grundlage von CO2-Kompensationen ist verboten. Sie ist nur in Bezug auf den Lebenszyklus des Produkts möglich.
Die noch ausstehende Green-Claims-Richtlinie sieht außerdem eine kostspielige und zeitaufwändige Vorabkontrolle und Validierung von grünen Werbeaussagen durch eine neu einzurichtende Agentur vor. Verstöße werden mit Geldbußen geahndet. Es ist ratsam, grüne Werbeaussagen zu überprüfen, da sie bereits Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sind und die Gerichte in den Mitgliedsstaaten im Hinblick auf die geplante EU-Verordnung zum Begriff “klimaneutral” streng sind. Obwohl die Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, sind die Gerichte verpflichtet, den Absichten des EU-Gesetzgebers zu folgen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Überprüfung Ihrer grünen Werbeaussagen und Marken. Bitte wenden Sie sich an unsere Rechtsanwältin Claudia Meindel.