Seit dem 13. September 2014 gilt in Neuseeland ein neues Patentgesetz. Dieses Gesetz ist in einigen Punkten strenger als sein Vorgänger.
Nach dem neuen Gesetz wird bei der Beurteilung der Patentansprüche nicht mehr ausschließlich der Aspekt der Neuheit, sondern auch die erfinderische Tätigkeit und die industrielle Anwendbarkeit geprüft. Ein weiterer Aspekt ist außerdem die absolute Neuheit ohne geografische Einschränkung. Bei eventuellen Änderungen der Ansprüche wird strenger geprüft, ob die Beschreibung dafür eine hinreichende Grundlage bietet. Darüber hinaus wurden noch mehr Dinge von der Patentierung ausgeschlossen als bisher, unter anderem Computerprogramme, Pflanzensorten und medizinische Behandlungsverfahren.
Verfahrensänderungen
Auch das Antragsverfahren wurde geändert. So wird der Antrag auf inhaltliche Prüfung (examination) nicht mehr automatisch gestellt und es wurde die Frist für die Stellung des Antrags von maximal achtzehn auf zwölf Monate verkürzt. Außerdem sind die Gebühren jetzt sowohl vor als nach der Patenterteilung jährlich zu zahlen. Dritten werden mehr Möglichkeiten zur Anfechtung das Bestands eines Patents eingeräumt. Die strengeren Regeln für die Validität gelten dabei für Patente, die nach dem Inkrafttreten des neues Gesetzes gewährt wurden.
Auswirkungen auf den Schutz
Im Falle von Patentverletzungen kann sich nicht länger auf Vorbenutzung berufen werden, bei der ein Dritter die Erfindung bereits vor dem Patentinhaber nutzte. Auch wird eine Ausnahme bezüglich Forschungszwecken gemacht. Andererseits erstreckt sich der Schutz nun auch auf indirekte Verletzungshandlungen, wie die Verschaffung eines wesentlichen Vorteils an der Erfindung.
Mit den neuen Kriterien entspricht die Prüfung mehr den Regeln in den meisten anderen Länden und Regionen, darunter Europa. Da das Verfahren mit neuen Regeln um einiges komplizierter wird, gilt auch für Neuseeland, dass Patentanmeldungen von Anfang an sorgfältig erstellt und professionell betreut werden sollten.