Wer ist der Eigentümer einer Erfindung? In der Regel ist es nicht der Erfinder, der ein Patent anmeldet, sondern der Arbeitgeber des Erfinders. Wem das Recht an dem Patent zusteht, ist in den einzelnen Ländern der Welt unterschiedlich geregelt. Auch in China arbeitet man dazu nun an einem neuen Gesetzesentwurf.
Eine Erfindung entsteht häufig im Rahmen der beruflichen Tätigkeit und die Rechte an der Erfindung kommen dem Arbeitgeber zu. In den USA ist das regelmäsig im Arbeitsvertrag geregelt. In Deutschland und Japan regeln Gesetze das Eigentum an Arbeitnehmererfindungen. Der Arbeitgeber kann darauf ein Patent oder Geschmacksmuster anmelden oder die Erfindung dem Erfinder freigeben. Nach deutschem Gesetz ist darüber hinaus die Vergütung für den Erfinder streng geregelt.
Keine Meldepflicht
In China gibt es solche Gesetze bislang nur in Grundzügen. Nach diesen Gesetz ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber seine Erfindung zu melden. Jetzt soll die Frage der Arbeitnehmererfindungen jedoch systematisch geregelt werden. Mit diesem Ziel ist am 30. April 2014 ein Vorschlag für eine Gesetzesänderung eingereicht worden.
Unterschiedliche Kategorien
In diesem Vorschlag werden vier Kategorien von Diensterfindungen unterschieden: Erfindungen, 1) die im Auftrag des Unternehmens gemacht werden, 2) die außerhalb des Aufgabenfelds des Arbeitnehmers entstehen, 3) die innerhalb eines Jahres nach der Pensionierung, Entlassung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemacht werden, und 4), die mit Mitteln des Unternehmens entstehen, soweit keine Vereinbarungen über die Rückgabe dieser Mittel an das Unternehmen getroffen wurden. Eine weitere wichtige Änderung lautet, dass die Erfindung dem Unternehmen zu melden ist und der Erfinder Anspruch auf eine Vergütung durch den Arbeitgeber hat. Chinesische IE-Büros verfügen dabei über Kontroll- und Inspektionsbefugnisse.
Fragen zur Gesetzesänderung?
Die Experten des V.O. China Desks helfen Ihnen gerne weiter: chinadesk@vo.eu.