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UPC vertagt

Die Einführung des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) wird vertagt. Dies ist auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurückzuführen.

Die Einführung des UPC-Abkommens erfordert eine inhaltliche Änderung des deutschen Grundgesetzes, die mit Zweidrittelmehrheit im Parlament angenommen werden muss. Diese lag bei der Zustimmung zum UPC-Abkommen jedoch nicht vor, was Gegenstand einer Beschwerde war, die nun vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde.

Mit dieser Entscheidung erfährt die Einführung des UPC nach der früheren Entscheidung des Vereinigten Königreichs, sich nicht am UPC zu beteiligen, erneut einen empfindlichen Rückschlag.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/EN/2020/bvg20-020.html.

Weitere Informationen über den upc finden Sie in unserer Datei UPC.

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Bettina Hermann

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  • Europäische und Deutsche Patent- und Markenanwältin, European Patent Litigator
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  • Rechtsanwältin
  • Senior Associate
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