Am 28. November machte die britische Regierung bekannt, dass sie das Übereinkommen für das Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court), trotz des Ergebnisses des EU-Referendums in dem die Briten für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union stimmten, ratifizieren wird. Die Ratifikation ist für das Inkrafttreten des Übereinkommens und somit für den Start des EU-Patents und des zugehörigen Einheitlichen Patentgerichts erforderlich.
Das britische Parlament hatte bereits vor dem Brexit-Referendum vom 23. Juni dem Übereinkommen zugestimmt, doch die letzten Formalitäten für die Ratifikation wurden nach dem Referendumsergebnis aufgeschoben. Diese Formalitäten werden nun voraussichtlich sehr bald abgewickelt. Nach der Ratifikation des Vereinigten Königreichs ist nun nur mehr die der Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Was die praktischen Vorbereitungen für das neue europäische Patentgericht und die Einstellung neuer Richter betrifft, scheint eine Eröffnung des Patentgerichts 2017 realisierbar.
Obschon im Moment noch unklar ist, ob das Vereinigte Königreich, wenn es zukünftig nicht länger EU-Mitglied sein wird, weiterhin am Einheitlichen Patentgericht teilnehmen kann, stimmen die Nachrichten über die britische Ratifikation hoffnungsfroh. V.O. Patentanwalt Peter de Lange sagt dazu: „Die Ratifikation ist eine überaus erwünschte Entwicklung. Je rascher das EU-Patent eingeführt werden kann, desto günstiger ist es für Patentinhaber/innen. In unserer Kanzlei haben wir die Vorbereitungen für das EU-Patent nach dem Ergebnis des Brexit-Referendums erst einmal eingefroren, aber jetzt nehmen wir die Arbeit daran wieder auf. Selbstverständlich werden wir unsere Mandanten laufend über weitere Entwicklungen und die zeitliche Planung informieren, sobald das Startdatum des neuen Systems bekannt ist.“