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Zusammenarbeiten bedeutet auch Eigentumsrechte regeln

„Sollen wir zusammenarbeiten?“ Wenn technologiegetriebene Unternehmen einander diese Frage stellen, werden meistens beide Seiten zurückhaltend, denn die unvermeidliche Zusatzfrage lautet fast immer: Wem gehören dann die Rechte an Erfindungen, die aus dieser Zusammenarbeit entstehen? Es ist wichtig, darüber im Voraus gute Vereinbarungen zu treffen, um Frustrationen im Nachhinein zu vermeiden.

Die Parteien möchten natürlich das, was sie bereits entwickelt haben (bestehende Erfindungen) und das, was sie (mit-)entwickeln werden (neue Erfindungen) für sich selbst sicherstellen.In Artikel 13 des niederländischen Reichspatentgesetzes ist festgelegt, dass eine Erfindung, die von mehreren vertraglich zusammenarbeitenden Personen oder Parteien gemacht wurde, ihr gemeinsames Eigentum ist. Weiter steht in dem Gesetz auch, dass einer der Eigentümer ohne die Zustimmung des anderen Eigentümers keine Lizenz vergeben darf, jedoch seinen Anteil ohne Zustimmung der anderen Partei übertragen darf.

Gemeinsames Interesse

Das Gesetz und die oft intuitive Reaktion von Parteien („es ist undbleibt meins“) stehen oft in Konflikt miteinander. Um auf beiden Seiten Klarheit zu schaffen, tut man gut daran, zu Beginn einer Zusammenarbeit Vereinbarungen über die Eigentumsrechte zu treffen und diese schriftlich festzulegen. Das kann oft schwierig sein über mögliche Ergebnisse zu verhandeln, obwohl ein Projekt erst noch in Angriff genommen werden muss. Trotzdem muss Ihnen bewusst sein, dass es im Interesse beider Parteien ist, diese Angelegenheit im Voraus vernünftig zu regeln. Genauso wie eine schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung für beide Parteien essenziell ist.

Drei Szenarien

Die Verhandlungen können oft schwierig sein, es kann jedoch helfen, die Interessen der beteiligten Parteien genau zu betrachten. Dazu können die folgenden drei Szenarien (siehe Abbildung) untersucht werden. Jedes Szenarium – der Erfinder bleibt Eigentümer, alle beteiligten Parteien können die Erfindungen nutzen und die Zuerkennung von Rechten pro Marktsektor – hat seine eigenen Vor- und Nachteile. Natürlich gibt es auch allerlei Zwischen- und Mischformen. Wenn erst die jeweiligen Interessen gemeinsam geprüft und diese Szenarien miteinander besprochen werden, haben Sie bereits eine Grundlage für die Festlegung der Eigentumsrechte und die Sicherstellung Ihrer Rechte geschaffen.

Möchten Sie mehr über geistiges Eigentum bei einer Zusammenarbeit erfahren?

Melden Sie sich an für das Webinar „Zusammenarbeit, Geheimhaltungsvereinbarungen und Verschwiegenheit“ am 17. Dezember. Oder kontaktieren Sie Annelies de Bosch Kemper.

 

Einen Beitrag von

Portretfoto van Annelies de Bosch Kemper-de Hilster

Annelies de Bosch Kemper-de Hilster

  • Rechtsanwältin
  • Registered UPC Lawyer
  • Senior Associate
Portretfoto van Henri van Kalkeren

Henri van Kalkeren

  • Europäischer und Niederländischer Patentanwalt, European Patent Litigator
  • Partner

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