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Regeln für das Einreichen Europäischer Teilanmeldungen werden erleichtert

Europäische Patentamt hat mitgeteilt, dass vom 1. April 2014 an die im Augenblick existierenden  Fristenregelungen für das Einreichen von Teilanmeldungen  aufgehoben werden.

Diese Änderung wird wieder die Einreichung von Teilanmeldung ermöglichen, solange die frühere (Stamm) Anmeldung  anhängig ist.  Die verkürzte Frist von 24 Monaten, die mit dem ersten Prüfbescheid in Gang gesetzt wurde und 2010 eingeführt wurde, wird aufgehoben

Die neuen Regelungen gelten für Teilanmeldungen, die am bzw. ab dem 1. April 2014 eingereicht werden. Somit wird es von diesem Zeitpunkt an möglich sein Teilanmeldungen einzureichen, auch wenn die Frist von 24 Monaten schon abgelaufen ist, vorausgesetzt die Patentanmeldung ist dann noch anhängig. Aus diesem Grund könnte für einige Anmeldungen  ein Aufschub der Patenterteilung von Interesse sein.

In diesem Zusammenhang wird eine zusätzliche Gebühr  eingeführt werden, um das Einreichen weiterer Teilanmeldungen, was in einer Vielzahl von Teilanmeldungen verschiedener Generationen resultiert, einzuschränken. Diese Zusatzgebühr wird für das Einreichen von Teilanmeldungen basierend auf vorangegangenen Teilanmeldungen fällig werden. Die Höhe dieser zusätzlichen Gebühr wird stufenweise mit jeder weiteren Generation von Teilanmeldungen bis auf ein bestimmtes Niveau ansteigen.