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Patentanmeldung

Als Unternehmer wollen Sie die Bedürfnisse des Markts befriedigen und der Konkurrenz einen Schritt voraus sein. Patente können dabei eine wichtige Rolle spielen.  Bei der Auswahl der Strategie und Vorgehensweise ist es wichtig, dass diese zu Ihrer spezifischen Situation passen. Bei uns werden Sie von erfahrenen Anwälten beraten, die Ihre Technik und Ihre Branche kennen und verstehen.

V.O. ist für ein breites Spektrum von Mandanten aus verschiedenen Branchen tätig und unterstützt sie bei ihren spezifischen Herausforderungen. Für jedes Unternehmen erarbeiten wir einen maßgeschneiderten Ansatz, doch allen ist gemein: IP ist ein wichtiges Instrument, um die Rentabilität Ihres Unternehmens durch Ihre Ideen zu verbessern. Es ist eine Investition, die sich bezahlt macht.

  • Mit einer durchdachten Vorgehensweise bezüglich Ihres geistigen Eigentums stärken Sie den Ruf Ihres Unternehmens weltweit, was u.a. hilft, seriöse Geschäftspartner zu finden.
  • Ein solides IP-Portfolio kann zum Wert Ihres Unternehmens beitragen.  Sie können mit Ihren Rechten und dem dadurch erlangten Monopol oder mit der Erteilung von Lizenzen Innovationen profitabler machen.
  • Bei Innovationen braucht man nicht nur viel Ausdauer, es werden auch immer wieder Fehler gemacht, aus denen man lernen kann. Das bedeutet, dass immer wieder neue Investitionen notwendig sind. Ein Patent kann Ihre Arbeit vor Missbrauch durch Andere schützen.
  • Zudem können Patente Investoren überzeugen, denn sie stellen einen finanziellen Wert dar und geben Interessenten die Gewissheit, dass Ihre Idee gesichert ist.

Unsere Vorgehensweise

Unsere Patentanwälte verfügen über Fachkenntnisse und Erfahrungen in verschiedenen Branchen. Sie können sich also darauf verlassen, dass Ihre Spezialisten einen kompetenten Gesprächspartner haben. Schritt für Schritt begleiten wir Sie bei der Ausarbeitung einer erfolgreichen Patentanmeldung oder IP-Strategie. Wir tun dies kostengünstig, transparent und zielorientiert. Unsere Vorgehensweise stimmen wir auf Ihre spezifischen Bedürfnisse ab und geben Ihnen einen klaren Einblick in den Zeit- und Kostenrahmen.  Ferner können Sie von uns erwarten, dass wir Sie proaktiv zu IP-relevanten Themen informieren, zum Beispiel durch Seminare, durch unsere Zeitschrift IP Leads und durch Infoblätter zu speziellen Themen wie "10 golden rules for third party IP funding" („10 goldene Regeln zur Gewinnung von Förderung durch Dritte“).  Siehe auch den folgenden Film, in dem das Verfahren zur Patentanmeldung dargestellt ist:

Womit können wir Ihnen helfen?

  • Ausarbeitung und Einreichung von Patentanmeldungen
  • Einspruchsverfahren
  • Verwaltung und Outsourcing
  • Patentrecherchen
  • Beratung bezüglich Verletzungen und Validität
  • Prüfungen mit Bezug auf Schutzrechte Dritter
  • Koordinierung und fundierte Beratung bei Streitigkeiten im Bereich gewerblicher Schutzrechte und Rechtsverfahren
  • Rechtsberatung mit Lizenz, Verträgen und Konditionen

Rechtliche Unterstützung

In Zusammenarbeit mit unseren Patentanwälten erbringen unsere Rechtsanwälte auch verschiedene Rechtsdienstleistungen im Bereich des geistigen Eigentums. Wir beraten bei Streitigkeiten und unterstützen Sie bei beispielsweise Arbeitsverträgen, Lizenzverträgen, Vertraulichkeitsvereinbarungen (Non Disclosure Agreements, NDAs) und IP-Verkäufen. Die Rechtspraxis von V.O. zeichnet sich durch kurze Kommunikationswege und maßgeschneiderte Dienstleistungen aus.

Häufig gestellte Fragen zu Patenten

Für die Patentanmeldung ist eine schriftliche Anmeldung zu erstellen, die bei einem  Patentamt, z.B. dem Europäischen Patentamt oder dem Deutschen Patent und Markenamt einzureichen ist. Darin muss die Erfindung beschrieben werden. Mit dieser Beschreibung muss ein Fachmann in der Lage sein, die Erfindung auszuführen. Die Beschreibung kann praktische Beispiele und/oder Abbildungen enthalten. Weiterhin sind in der Anmeldung ein oder mehrere sogenannte Patentansprüche zu formulieren, die für den gewünschten Schutzbereich der Erfindung maßgeblich sind. Dann ist noch einee Zusammenfassung der Erfindung erforderlich und in dem Anmeldeformular ist der Antrag auf die Erteilung eines Patents zu stellen.

Daneben sind alle anfallenden Gebühren innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums zu entrichten. Die Gebühren und der Zeitraum  unterscheiden sich je nach Land oder Region, in der die Anmeldung eingereicht wird.

Abhängig davon, was patentiert werden soll, können sich zusätzliche Anforderungen ergeben. Werden in der Anmeldung etwa Nukleotid- oder Aminosäuresequenzen genannt? Dann muss die Beschreibung ein Sequenzprotokoll umfassen. Anmeldungen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden zurückgewiesen.

Weiter muss man formal zur Einreichung der Anmeldung berechtigt sein. Grundsätzlich steht dieses Recht dem Erfinder zu. Jedoch bestimmen weitere Gesetze wie das Arbeitnehmererfindergesetz, oder privatrechtliche Verträge, wer tatsächlich das Recht an der Anmeldung hält. Laut der niederländischen und deutschen Gesetzgebung beispielsweise geht das Recht von Arbeitnehmern, die in ihrem Arbeitsverhältnis Diensterfindungen machen, grundsätzlich auf den Arbeitgeber über. In Deutschland wird Genaueres durch das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen geregelt, das auch eine Vergütungsrichtlinie enthält. Es ist wichtig, die Eigentumsverhältnisse der Erfindung ausreichend nachweisen zu können. Bei Einreichung der Anmeldung ist kein Nachweis des Rechts an der Erfindung bzw. Anmeldung erforderlich. Fehlerhafte oder fehlende Dokumente können später jedoch zu Streitigkeiten über den Rechteinhaber oder ggf. zur Ungültigkeit des Patents führen.

Die Hinzuziehung eines Patentanwalts, der sich mit allen inhaltlichen und verfahrensrelevanten Aspekten der Patentanmeldung bestens auskennt, ist empfehlenswert.

Anmeldeverfahren von Patenten können eine erhebliche Investition darstellen. Da es sich bei einem Patent im Wesentlichen um ein nationales Recht handelt, erfolgt das Erteilungsverfahren sowie die Aufrechterhaltung des Patents nach den jeweiligen nationalen Erfordernissen.

Zunächst fallen Kosten für die Ausarbeitung und Einreichung der Patentanmeldung an. Dabei ist, einschließlich der Amtsgebühren, mit Kosten von ca. 6.000 bis 10.000 Euro zu rechnen. In einigen Ländern, wie in den Niederlanden und Belgien, kommen bis zur Erteilung üblicherweise keine Kosten mehr hinzu, da hier keine inhaltliche Prüfung der Erfindung erfolgt. In Deutschland und einigen anderen Ländern wird die Patentanmeldung einem intensiven Prüfungsverfahren unterzogen, so dass bis zur Erteilung des Patents weitere Kosten anfallen. Nach der Erteilung des Patents werden jährlich Aufrechterhaltungskosten fällig.

Wer einen Patentschutz in mehreren europäischen Ländern begehrt, entscheidet sich meist für das sogenannte Europäische Patent. Dabei handelt es sich um eine kosteneffiziente, einheitliche Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt. Das Prüfungsverfahren gilt in allen Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens, d.h. ein Europäisches Patent kann in allen Mitgliedsstaaten nach Erteilung in Kraft treten. Die Kosten für die Ausarbeitung und Einreichung einer Patentanmeldung sowie das Erteilungsverfahren divergieren stark, abhängig von der Komplexität und Dauer des Verfahrens. Das europäische Erteilungsverfahren kostet im Schnitt ca. 20.000 Euro. Nach der Erteilung eines Europäischen Patents steht die Entscheidung an, in welchen Mitgliedsstaaten das Patent wirksam werden soll. Dafür werden dann die notwendigen Formalitäten erledigt (die sogenannte Validierung). In vielen Ländern ist beispielsweise die Übersetzung des Patents oder wenigstens der erteilten Patentansprüche erforderlich. Auch sind jährlich Jahresgebührenzahlungen zu leisten. Die Validierungskosten in den Mitgliedsstaaten können sich schnell auf ca. 1.000 Euro pro Land summieren. Viele Unternehmen beschränken daher das Europäische Patent auf die Länder, in denen mit den stärksten Absatzmöglichkeiten zu rechnen ist oder in denen die wichtigsten Konkurrenten aktiv sind. 

Für die Erteilung und Aufrechterhaltung von Patenten in großen außereuropäischen Ländern wie China, Japan oder die USA gelten ähnliche Erfordernisse.

Gewiss. Dabei sollte man bedenken, dass es sich bei einer Patentanmeldung um ein rechtliches Dokument mit einer äußerst präzisen Beschreibung von technischem Wissen handelt, das möglichst breiten Schutz für die Erfindung bieten soll. Wie alle rechtlichen Dokumente muss auch eine Patentanmeldung allerlei Anforderungen erfüllen. Das Patenterteilungsverfahren erstreckt sich oft über Jahre, wobei es nicht möglich ist, der Anmeldung später neue Aspekte hinzuzufügen. Die Erfindung muss also bei der Einreichung präzise beschrieben werden. Die dafür nötigen formalen und inhaltlichen Grunderfordernisse gehören zu den Fachkenntnissen eines Patentanwalts. Eine laienhaft angefertigte Patentanmeldung ohne korrekte Beschreibung des technischen Wissens, wofür ein Patent beantragt wird, führt nach einem jahrelangen Erteilungsverfahren verbunden mit hohen Kosten häufig zur Zurückweisung des Patents; oder es kann vorkommen, dass die Anmeldung nicht mehr das gewünschte Produkt oder Verfahren schützt oder das Patent zurückgewiesen wird, weil die Erfindung nicht in einer Weise beschrieben ist, dass ein Fachmann sie ausführen könnte, selbst wenn die Erfindung die Anforderungen an Neuheit und erfinderische Tätigkeit erfüllen würde.

Das hängt ganz davon ab, wo ein Patent beantragt wird, welches Verfahren beschritten wird und wie patentwürdig die Erfindung ist. 

In den Niederlanden und Belgien verläuft das Erteilungsverfahren sehr übersichtlich. Etwa 18 Monate nach dem Einreichen der Anmeldung erfolgt die Patenterteilung. Das Patent wird inhaltlich nicht auf seine Patentfähigkeit geprüft, trotz einer vom Europäischen Patentamt (EPA) erstellten Recherche zum Stand der Technik, der u.a. für die Beurteilung der Neuheit relevant ist. Auf Antrag des Anmelders kann das Patent beschleunigt geprüft werden. Dem Gesetz nach kann das Patent ab dem Zeitpunkt erteilt werden, an dem die Anmeldung alle Formvorschriften für die Patenterteilung erfüllt.

Das Erteilungsverfahren für deutsche Patente sieht eine inhaltliche Prüfung der Erfindung vor. Im Schnitt dauert das Erteilungsverfahren drei Jahre, sofern keine Anträge auf Verlängerung der Fristen gestellt werden.

Europäische Patentanmeldungen (die auch für die Niederlande, Belgien und Deutschland eingereicht werden können), nehmen in der Regel zwei bis drei Jahre in Anspruch, mit Extremen von über zehn Jahren. Der Anmelder hat erheblichen Einfluss auf die Verfahrensdauer. Wenn das Patent schnell gewünscht wird, ist zum Beispiel ein Antrag auf eine beschleunigte Patentprüfung möglich.

Langsame Erteilungsverfahren bieten durchaus Vorteile. So lassen sich viele Kosten verzögern. Während der langen Erteilungsphase lässt sich zudem der Marktwert der Erfindung länger beobachten und das Erteilungsverfahren entsprechend anpassen. Weiter schürt man die Unsicherheit bei der Konkurrenz über den genauen Schutzumfang des endgültigen Patents. 

Aufgrund des verzögerten Erteilungsverfahren und den damit aufgeschobenen Kosten entscheiden sich viele international orientierte Organisationen zunächst für eine internationale Anmeldung (PCT-Anmeldung) und reichen auf dieser Grundlage dann die nationalen/regionalen Anmeldungen ein. So lässt sich maximal ein Aufschub von 30 bzw. 31 Monaten erreichen.

Das ist bedingt durch die Situation. Allgemein gilt: Je eher desto besser, denn zum Erwerb eines Patents muss die Erfindung neu und erfinderisch sein. Je schneller die Anmeldung, desto unwahrscheinlicher, dass das Wissen versehentlich an die Öffentlichkeit gelangt oder ein konkurrierendes Unternehmen unabhängig davon für eine vergleichbare Erfindung bereits eine Patentanmeldung eingereicht oder in einem Journal publiziert hat. Eine fundierte Begründung der Vorteile und Anwendung der Erfindung zum Anmeldezeitpunkt – vor allem auf dem Gebiet der Chemie und Biowissenschaften – wirkt sich vorteilhaft  aus. Der Anmeldung kann zu einem späteren Zeitpunkt inhaltlich nichts hinzugefügt werden. Darum muss zum Anmeldezeitpunkt ausreichend bekannt sein, welchen Zusammenhang die verschiedenen Merkmale der Erfindung aufweisen und welche Anwendungsgebiete interessant sind. Patentanmeldungen spekulativen Inhalts, der nicht belegt ist, können aufgrund mangelnder Nacharbeitbarkeit oder mangelnder erfinderischer Tätigkeit zurückgewiesen werden.

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Jennifer Ebner von Eschenbach

Jennifer Ebner von Eschenbach

  • Europäische Patentanwältin
  • Senior Associate
Philipp Reichl

Philipp Reichl

  • Europäischer und Deutscher Patent- und Markenanwalt, European Patent Litigator
  • Associate
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