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Patentanmeldung: Wie funktioniert das?

Als Unternehmer wollen Sie den Anforderungen des Marktes gerecht werden und der Konkurrenz einen Schritt voraus sein. Patente können dabei eine wichtige Rolle spielen. Aber was ist ein Patent? Warum sollten Sie patentieren? Und was ist erforderlich, um ein Patent zu erhalten? Auf dieser Seite erklären wir Ihnen alles Wissenswerte über Patente, damit Sie besser von Ihrer Innovation profitieren können.

Inhaltsübersicht

Verschiedene gewerbliche Schutzrechte

Unter dem Begriff gewerbliche Schutzrechte („Intellectual Property“ (IP)) werden verschiedene Schutzrechte zusammengefasst. Das Patentrecht schützt eine technische Erfindung oder ein technisches Produkt für die Dauer von maximal 20 Jahren. Es ist ein Verbotsrecht, denn andere dürfen die betreffende Erfindung nicht (ohne Zustimmung) herstellen, nutzen, verkaufen, vermieten oder liefern.

Das Markenrecht dient dem Schutz von im Markenregister eingetragenen Marken. Im Markenregister können verschiedene Kennzeichnungen festgelegt werden, z. B. Wortmarke, Bildmarke und Formmarke, aber auch Klänge und sogar Gerüche sind eintragungsfähig.

Durch die Eintragung von Designs  (früher: Geschmacksmuster) wird das Erscheinungsbild (wie Muster und dreidimensionale Erscheinungsformen) neuer und einzigartiger Entwürfe oder Produkte geschützt. Innerhalb der EU kann eine Anmeldung noch bis zu 12 Monaten nach der ersten Präsentation des Designs erfolgen.

 

Geheimhaltung oder Patentierung

Bei der Wahl zwischen Patentierung und Geheimhaltung Ihrer Innovation sind vier Aspekte zu berücksichtigen:

  • Können Sie Stillschweigen bewahren? Manche Erfindung – wie etwa eine für jeden sichtbare neuartige Büroklammer – lässt sich kaum geheim halten.
  • Kann die Erfindung nachgeahmt werden? Coca-Cola zum Beispiel gelingt es, die Nachahmung seiner Rezeptur mittels Geheimhaltung erfolgreich zu verhindern.
  • Ist die Erfindung patentierbar? Zur Patentierung einer Erfindung sind verschiedene Kriterien zu erfüllen.
  • Ist die Erfindung „langlebig“ genug? Bis zur Patenterteilung vergehen oft Monate bis Jahre. Wenn die wirtschaftliche Lebensdauer der Neuerung die Zeit bis zur Patenterteilung unterschreitet, ist Patentierung – aus wirtschaftlicher Sicht – selten interessant.

Zielsetzung Patent

Durch den strategischen Umgang mit Ihrem geistigen Eigentum stärken Sie Ihre Position und sorgen für eine optimale Verwertung Ihrer Neuerung. Niemand kann Ihnen Ihre Technologie vor der Nase wegschnappen, denn ein Patent bietet Schutz vor dem Missbrauch durch Dritte. Zudem festigt ein Patent nicht nur Ihre Wettbewerbsposition, sondern durch die erhöhte Sicherheit sind Sie auch attraktiver für Partner und Investoren. Und nicht zuletzt bietet geistiges Eigentum die Möglichkeit, den Unternehmenswert durch Lizenzen oder Verkauf zu steigern. Damit schaffen Sie in einer wichtigen Entwicklungsphase Sicherheit für Ihr Unternehmen.

Voraussetzungen für ein Patent

Wenn Sie ein Patent wünschen, muss Ihre Erfindung drei Kriterien erfüllen: Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit.

Neuheit:
Das heißt, Ihre Erfindung darf vor Einreichung der Patentanmeldung noch nirgendwo in der Welt veröffentlicht worden sein. Auch nicht von Ihnen selbst. Im Allgemeinen stellt das Neuheitserfordernis kein unüberwindliches Problem dar. Nicht alle Aspekte der Erfindungen müssen neu sein. Die Kombination bekannter Elemente oder eine kluge Auswahl könnte bereits für die Neuheit Ihrer Erfindung ausreichen. Eine gut durchdachte Erfindung zeichnet sich meist schon durch mindestens eine innovative Eigenschaft aus.

Erfinderische Tätigkeit:
Das heißt, dass Ihre Erfindung über eine naheliegende Entwicklung hinausgeht. Inwieweit eine erfinderische Tätigkeit vorliegt, wird häufig anhand der Frage beantwortet, ob die Erfindung eine Verbesserung nach bereits bekanntem Stand der Technik ist. Möglicherweise wird durch die Erfindung ein Problem gelöst, dessen Bewältigung auch einem normalen Fachmann nicht ersichtlich war. Stellen Sie sich eine Welt vor, in der seit Jahren Stühle mit genau vier Beinen, aber niemals mit einem Bein weniger, bekannt sind. Diese Stühle haben ein Problem: Sie sind etwas wackelig. Jetzt haben Sie aber entdeckt, dass sich das Wackelproblem beheben lässt, und zwar nicht mithilfe zusätzlicher Stabilisierungselemente, sondern einfach durch das Entfernen eines Stuhlbeins. Das könnte (in einer fiktiven Welt) eine patentierfähige Erfindung sein.

Gewerbliche Anwendbarkeit:
Das heißt, dass die Erfindung in einem industriellen oder handwerklichen Betrieb herstellbar oder anwendbar sein muss. Da mehr oder weniger alle technischen und kommerziell anwendbaren Erfindungen diese Voraussetzung erfüllen, stellt dieses Erfordernis kein Hindernis dar.

Patentverfahren

Schauen Sie sich zunächst das folgende Video an, in dem wir den Prozess der Patentanmeldung erklären:

Patentverfahren genießen den Ruf, komplex und kostspielig zu sein. Die unten beschriebene dreiphasige Prozedur spricht viele Erfinder an, weil damit Kosten aufgeschoben und Optionen offengehalten werden. Damit beschreiten Sie den allgemein üblichen Weg zum Patentschutz.

Phase 1 – Prioritätsanmeldung
Der erste Schritt besteht aus der Erstanmeldung oder Prioritätsanmeldung. Ihr Patentanwalt oder Ihre Patentanwältin berät Sie in dieser Phase, abhängig von Ihrer Zielsetzung, über die Anmeldestrategie. Auf der Basis Ihrer Wünsche arbeitet er oder sie dann die Prioritätsanmeldung aus. Ein entscheidender Moment, der sich auf Ihre Patentrechte auswirkt. Das Datum des Anmeldetags gilt als Prioritätsdatum für das maximal 20 Jahre gültige Patent. Alles, was nach diesem Prioritätsdatum veröffentlicht wird, kann Ihrem Patent nicht entgegenstehen. Nach etwa acht Monaten erhalten Sie einen Neuheitsbericht. Gemeinsam mit Ihrem Patentanwalt bzw. Ihrer Patentanwältin besprechen Sie die nächsten Schritte zur Fundierung Ihrer Patentanmeldung. Die Prioritätsanmeldung darf nur textlich, nicht aber inhaltlich geändert werden.

Phase 2 – Internationale Phase
Inhaltliche Ergänzungen können in einer eventuellen Nachanmeldung aufgenommen werden, die spätestens zwölf Monate nach der Erstanmeldung einzureichen ist. Dabei geht es häufig um eine internationale Anmeldung, das PCT-Verfahren. Dieser Nachanmeldung können neue Ausführungsweisen, Beispiele und selbst ganz neue Ideen hinzugefügt werden, die ein eigenes, also späteres Prioritätsdatum erhalten. Entgegen der Bezeichnung führt eine internationale Anmeldung nicht zu einem internationalen Patent, aber sie bietet die Möglichkeit, letztlich Patentrechte in praktisch der ganzen Welt zu erwerben. Neben dem Zeitgewinn werden auch die Gebühren aufgeschoben, da die Wahl des Landes, in dem Patentschutz gewünscht wird, noch nicht ansteht. Nach achtzehn Monaten werden die Anmeldung und der Neuheitsbericht offengelegt.

Phase 3 – Nationale/regionale Phase
Spätestens dreißig Monate nach dem Prioritätsdatum müssen Sie die Länder angeben, in denen Sie Rechtsschutz begehren. Unsere Patentanwälte unterstützen Sie bei dieser Entscheidung. Möchten Sie beispielsweise den Patentschutz auf mehrere europäische Länder ausdehnen? Dann könnte eine europäische Patentanmeldung interessant für Sie sein. Das Europäische Patentamt (EPA) prüft Ihre Erfindung dann auf Neuheit, Erfindungsreichtum und gewerbliche Anwendbarkeit. Für einen möglichst reibungslosen Ablauf Ihrer Anmeldung stehen Ihr Patentanwalt oder Ihre Patentanwältin während dieser Phase in engem Kontakt mit dem EPA. Normalerweise haben Sie dann nach zwei Jahren das europäische Patent in der Tasche. Nach der darauffolgenden nationalen Validierung in den von Ihnen gewünschten Ländern wird eine jährliche Aufrechterhaltungsgebühr erhoben.

 

Was kostet ein Patent?

In der Regel belaufen sich die Kosten für ein Patent in den Niederlanden und Belgien auf etwa 8.000 Euro, in Deutschland ist mit 14.000 Euro zu rechnen. In diesem Betrag ist die vom Patentanwalt nach Ihren Wünschen gestaltete Anmeldestrategie, die Ausarbeitung und Einreichung der Anmeldung enthalten. Für die definitiven Kosten sind Ihre Zielsetzung und die Komplexität Ihrer Erfindung maßgeblich. Möchten Sie beispielsweise den Patentschutz auf mehrere europäische Länder ausdehnen? Dann wird üblicherweise ein europäisches Patent beantragt und nach Erteilung pro Land validiert. Dieses Verfahren ist kostengünstiger als die für jedes Land gesonderte Anmeldung. Bis zur Erteilung ist bei einem europäischen Patentanmeldeverfahren mit (schätzungsweise) 20.000 Euro durchschnittlich zu rechnen, gefolgt von den Validierungskosten von etwa 1.000 Euro pro Land. In außereuropäischen Ländern können die Kosten für die Erteilung und Aufrechterhaltung eines Patents stark divergieren. Als Grund sind die Übersetzungsformalitäten, die Verfahrensdauer und die Komplexität der Erfindung zu nennen. Dazu kommen noch die Aufrechterhaltungsgebühren für Ihre Patentrechte.

 

 

Häufig gestellte Fragen zu Patenten

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Mohammad Ahmadi Bidakhvidi

Mohammad Ahmadi Bidakhvidi

  • Europäischer und Niederländischer Patentanwalt, European Patent Litigator
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Herman Witmans

Herman Witmans

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