Ab dem 1. März 2023 gelten für unsere Dienste neue Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Sie auf dieser Seite einsehen und herunterladen können.
1. Allgemeines
1.1 Vereenigde Octrooibureaux N.V. (nachfolgend „V.O.“ genannt) ist eine in ’s-Gravenhage ansässige Aktiengesellschaft, gegründet nach niederländischem Recht, eingetragen in das Handelsregister unter der Nummer 27288995, deren Gegenstand die Führung einer Fachkanzlei für Patent-, Marken- und Gebrauchsmuster, Rechtsberatung sowie zur Erbringung von sonstigen Dienstleistungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums ist.
1.2 V.O., V.O. Patents & Trademarks, VEREENIGDE und Oostenbroek Advocatuur sind Handelsnamen von V.O.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für mit V.O. liierte natürliche und juristische Personen, z. B. jegliche Personen, die als Angestellte oder auf andere Weise für V.O. tätig sind im Rahmen der Ausführung von Arbeiten, die von V.O. in Auftrag gegeben wurden.
1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls in jedem Fall für ergänzende Aufträge oder Folgeaufträge.
2. Ausführung und Umfang eines Auftrags
2.1 Bei sämtlichen Aufträgen gilt V.O. als Auftragnehmer und nicht eine mit V.O. liierte natürliche oder juristische Person. Dies gilt auch dann, wenn ein Auftrag ausdrücklich oder im stillen Einvernehmen einer bestimmten Person erteilt wird oder wenn erwünscht ist, dass der Auftrag von einer bestimmten Person ausgeführt wird. Die Gültigkeit von Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 BW (niederl. BGB) wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich ausgeschlossen. Dabei wird im Falle einer Ausführung des Auftrags durch zwei oder mehrere Personen die gesamtschuldnerische Haftung ausgeschlossen.
2.2 Es wird vorausgesetzt, dass der Auftraggeber den Auftrag selbst erteilt hat. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn zuvor ausdrücklich schriftlich mitgeteilt wird, dass der Auftrag im Namen eines Dritten erteilt wird, und wenn V.O. bestätigt hat, diesen Dritten als Auftraggeber zu akzeptieren. Insofern mehrere Parteien beteiligt sind, haben der Auftraggeber und diese Parteien selbst dafür Sorge zu tragen und dafür einzustehen, dass V.O. eindeutige Anweisungen erhält. Die Parteien vereinbaren, dass die von V.O. in ihrer Auftragsbestätigung als „Auftraggeber“ oder „Prinzipal“ angewiesene Partei – oder in Ermangelung einer solchen: der zuerst genannte Antragsteller – federführend ist und dass seine Anweisungen für V.O. ausschlaggebend sind. Insofern nichts anderes vereinbart wurde, wird V.O. auch ausschließlich mit dem Auftraggeber korrespondieren. V.O. wird jedoch auf Wunsch oder falls dies für erforderlich gehalten wird, auch andere (juristische) Personen und Beteiligte über den Verlauf des Auftrags informieren. Im Falle von Unklarheiten oder Diskrepanzen kann V.O. ausdrückliche Anweisungen vom Auftraggeber verlangen. Der Auftraggeber stellt V.O. von Ansprüchen anderer beteiligter Parteien und Dritter frei, mit denen V.O. – aufgrund dieser Anweisungen und/oder durch die Art der Kommunikation – konfrontiert wird.
2.3 V.O. ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung eines Auftrags zu beauftragen.
2.4 Kostenangaben werden nicht in Form von Standardpreisen angegeben. Insofern nichts anderes angegeben wurde, gelten diese annäherungsweise und sind zudem als Momentaufnahme zu verstehen. Auch Angebote sind in jedem Fall unverbindlich, insofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.5 Ein Auftrag gilt als angenommen, nachdem V.O. diesen schriftlich bestätigt hat oder nachdem V.O. mit der Ausführung der verlangten Arbeiten begonnen hat.
2.6 V.O. wird sich in jedem Fall nach Kräften dafür einsetzen, die ihr erteilten Aufträge nach bestem Können auszuführen. V.O. ist nicht zur Erbringung von nicht ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen verpflichtet. Aus der Nichtausführung von nicht ausdrücklich in Auftrag gegebenen Arbeiten kann sich kein Haftungsfall ergeben. Bei einem Auftrag zum Einreichen eines Patentantrags oder einer Marken- oder Gebrauchsmusteranmeldung bzw. zur Übernahme der Vertretung bzw. zur Erbringung von sonstigen Leistungen gilt, dass ein solcher Auftrag in jedem Fall auch die Anweisung beinhaltet, über die Entwicklungen bezüglich dieses Auftrags Bericht zu erstatten.
2.7. Der Auftraggeber wird V.O. rechtzeitig alle zur Ausführung eines Auftrags relevanten Informationen und Anweisungen erteilen. Auch hat der Auftraggeber V.O. rechtzeitig in Schriftform über eventuelle Änderungen der Adressdaten, der Namensgebung und sonstiger relevanter Angaben bezüglich des Auftraggebers und eventueller sonstiger Parteien, die in die Ausführung des Auftrags einbezogen sind, zu informieren. Entspricht der Auftraggeber diesen Pflichten nicht, so trägt er das damit verbundene Risiko.
2.8 Die Schriftform gilt durch elektronische Kommunikation (u. a. E-Mail) als gewahrt. Der Auftraggeber und die übrigen beteiligten Parteien sind sich der Tatsache bewusst, dass elektronische Kommunikation nicht sicher ist und abgefangen, manipuliert, infiziert, verzögert und falsch (weiter-)geleitet werden kann, etwa durch Viren oder Spamfilter. Handelt der Auftraggeber in der Ausübung eines Berufes oder Gewerbes, so wird die Anwendbarkeit von Artikel 6:227b Absatz 1 BW (niederl. BGB) in Bezug auf den Datenschutz in E-Commerce-Transaktionen und von Artikel 6:227c BW (niederl. BGB) bezüglich der Art des Zustandekommens von E-Commerce-Transaktionen hiermit ausgeschlossen.
2.9 V.O. ist nicht verpflichtet, Korrespondenz weiterzuleiten, die V.O. in Bezug auf Angelegenheiten erhält, für die sie keinen Auftrag erhalten hat. V.O. wird den Inhalt dieser Korrespondenz in jedem Fall nicht zur Kenntnis nehmen. Risiken, die damit im Zusammenhang stehen, gehen in vollem Umfang zulasten des Auftraggebers.
2.10 Die Parteien können ihre Zusammenarbeit jederzeit beenden. Stellt sich während der Ausführung eines Auftrags heraus, dass bei der Ausführung ein Interessenkonflikt im Sinne der geltenden Verhaltensregeln vorliegt oder besteht die realistische Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Konflikt entstehen kann, wird V.O. ihre Tätigkeit in jedem Fall einstellen müssen. Das gilt ebenfalls, wenn Sanktionsmaßnahmen von staatlichen Stellen oder supranationalen Organisationen dazu Anlass geben. Die bis zur Beendigung entstandenen Kosten und sonstige fällige Beträge werden in dem Fall abgerechnet und ein eventueller Restbetrag eines bereits erhaltenen Vorschusses wird rückerstattet.
3. Haftungsausschluss
3.1 V.O. schließt jegliche Schadenshaftung aus, unter Einschluss von u. a. Schaden, verursacht durch einen oder mehrere ihrer Markenbevollmächtigten, Patentbevollmächtigten und/oder Rechtsanwälte sowie Schaden, der aus anderen Gründen V.O. angelastet werden kann, insofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der von ihm erlittene Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens V.O. verursacht wurde. Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall auf den Betrag, der von der entsprechenden, von V.O. abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung ausgezahlt wird, gegebenenfalls zuzüglich des Betrages der Selbstbeteiligung, der von dieser Versicherung nicht gedeckt wird.
3.2 Leistet die in Artikel 3.1 genannte Haftpflichtversicherung keine Zahlungen und ist V.O. dennoch haftbar, so ist jegliche Haftung auf einen Höchstbetrag von 100.000 € beschränkt. Hierbei gilt, dass der von V.O. zu zahlende Betrag keinesfalls höher ist als der Betrag, den der Auftraggeber für den betreffenden Auftrag an V.O. gezahlt hat.
3.3 V.O. schließt jegliche Haftung für eine eventuelle Inkorrektheit und/oder Unvollständigkeit in den von V.O. konsultierten Fachliteraturquellen und den konsultierten Registern aus. Gleiches gilt für Inkorrektheiten und/oder Unvollständigkeiten in den vom Auftraggeber oder von anderen beteiligten Parteien vorgelegten Informationen. Ebenso wenig ist V.O. haftbar für Schaden infolge von Kommunikation, die auf Wunsch bzw. unter Zustimmung des Auftraggebers stattfindet.
3.4 V.O. schließt darüber hinaus jegliche Haftung für Schaden aus, der den von V.O. beauftragten Dritten anzulasten ist.
3.5 Eine Schadensersatzforderung wird nichtig nach Ablauf eines Jahres, nachdem der Auftraggeber von dem betreffenden Schaden und von V.O. als möglicherweise haftbarer Partei Kenntnis genommen hat oder billigerweise Kenntnis hätte nehmen können, insofern diese nicht nach geltendem Recht früher nichtig wird bzw. verjährt.
3.6 V.O. und Stichting Beheer Derdengelden Oostenbroek Advocaten können im Rahmen der Ausführung von Aufträgen Gelder des Auftraggebers, von anderen beteiligten Parteien und/oder von Dritten in Verwahrung halten. V.O. und Stichting Beheer Derdengelden Oostenbroek Advocaten werden diese Gelder bei einer von ihnen gewählten, von der niederländischen Zentralbank akkreditierten Bank einzahlen. V.O. und Stichting Beheer Derdengelden Oostenbroek Advocaten sind nicht haftbar, wenn diese Bank ihren Pflichten nicht nachkommt.
4. Deklarationen
4.1 Insofern nichts anderes vereinbart wurde, wird dem Auftraggeber für alle Tätigkeiten (im Nachhinein) ein Honorar auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten geltenden und einseitig von V.O. festgelegten Stundensätze, multipliziert mit der Anzahl der im Rahmen eines Auftrags aufgewendeten Stunden, in Rechnung gestellt. Auch Reisezeit wird auf Stundenbasis in Rechnung gestellt. Die Stundensätze können im Dringlichkeitsfall oder im Falle der Notwendigkeit zur Ergreifung von Maßnahmen außerhalb der regulären Bürozeiten oder aufgrund von anderen außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Umständen, die sich dem Einfluss von V.O. entziehen, um einen Zuschlag oder Faktor erhöht werden. V.O. wendet darüber hinaus auch Fixhonorare an. Dem Auftraggeber werden sämtliche Kosten (z. B. Abgaben, Gerichtsgebühren, Abrechnungen von ausländischen Partnerbüros, Übersetzungskosten etc.), die mit der Ausführung eines Auftrags Zusammenhang stehen, in Rechnung gestellt.
4.2 V.O. kann jederzeit die Zahlung eines Vorschusses vom Auftraggeber verlangen. Es ist V.O. jederzeit gestattet, die Tätigkeit nicht aufzunehmen oder nicht fortzusetzen, wenn ein solcher Vorschuss noch nicht getätigt wurde. Auch wenn ein Versäumnis in der Begleichung irgendeiner (anderen) Rechnung von V.O. vorliegt, ist V.O. berechtigt, die Tätigkeit einzustellen/auszusetzen. Ein eventueller Schaden infolge der Nichtaufnahme bzw. Einstellung/Aussetzung der Tätigkeiten geht in vollem Umfang zulasten des Auftraggebers.
4.3 Bisher angewandte Stundensätze werden in der Regel in jedem Fall zum 1. Januar automatisch und ohne Vorankündigung erhöht, wenn V.O. der Ansicht ist, dass eine allgemeine Erhöhung der Kostensätze aufgrund der Marktgegebenheiten gerechtfertigt ist. Wird ein(e) Mitarbeiter(in) von V.O. aufgrund von längerer Arbeitserfahrung, Kompetenz, Qualifikationen oder Erfahrungszuwachs bzw. Beförderung in eine neue Position auf einen höheren Stundensatz umgestellt, wird sein/ihr bislang angewandter Stundensatz mit sofortiger Wirkung (d. h. auch zwischenzeitlich) angepasst.
4.4. Insofern zuvor nicht ausdrücklich etwas anderes in Schriftform vereinbart wurde, ist der Auftraggeber (nach Art. 6:83 Buchstabe a BW (niederl. BGB)) nach Verstreichen einer Frist von 30 Tagen nach Datierung einer unbezahlten Rechnung säumig und hat an V.O. Zinsen in Höhe der gesetzlichen (Handels-)Zinsen zzgl. 2 % zu zahlen. Alle billigerweise entstehenden Kosten zur Erzwingung der Erfüllung einer oder mehrerer der oben genannten Zahlungsverpflichtungen gehen in vollem Umfang zulasten des Auftraggebers.
4.5 In Fällen, in denen darum gebeten wird, die Rechnungen nicht an den Auftraggeber, sondern an eine andere (juristische) Person zu adressieren, ist der Auftraggeber gegenüber V.O. solidarisch für die Begleichung der Rechnungen, einschließlich Zinsen und Kosten, haftbar.
4.6 Zahlungen werden in erster Linie zur Minderung sämtlicher vom Auftraggeber zu zahlenden Einziehungskosten, daraufhin zur Minderung der fällig gewordenen Zinsen und schließlich zur Minderung des Hauptbetrages (in Reihenfolge des Alters der offenen Rechnungen) und der diesbezüglich in Rechnung gestellten Zinsen verwendet, auch wenn der Auftraggeber mitteilt, eine andere Rechnung zu begleichen oder wenn dies in einer anderen Reihenfolge aufgeführt wird. Eine Verrechnung durch den Auftraggeber ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung seitens V.O. gestattet. Der Auftraggeber kann sich auch nicht auf Aussetzung, Rabatt und sonstige Einbehaltungen berufen. Im Falle einer Teilreklamation hat der Auftraggeber den verbleibenden Teil innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen.
5. Höhere Gewalt
5.1 Unbeschadet der übrigen V.O. zustehenden Rechte ist V.O. berechtigt, im Falle von höherer Gewalt die Ausführung eines Auftrags auszusetzen bzw. den Auftragsvertrag ohne richterliches Einschreiten aufzulösen, ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein.
6. Auflösung / Zurückbehaltungsrecht
6.1 V.O. ist berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber außergerichtlich schriftlich aufzulösen, wenn dieser Auftraggeber oder eine eventuell von diesem angewiesene andere (juristische) Person mit finanzieller Verantwortung auch nach schriftlicher Mahnung in der Erfüllung seiner/ihrer Pflichten säumig bleibt.
6.2 V.O. ist ohne die Erfordernis irgendeiner Mahnung oder Inverzugsetzung berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber schriftlich aufzulösen, wenn dem Auftraggeber und/oder einer eventuell von diesem angewiesenen sonstigen (juristischen) Person mit finanzieller Verantwortung ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt wurde, wenn die Insolvenz des Auftraggebers und/oder einer dieser anderen Parteien beantragt bzw. verhängt wurde, wenn das Unternehmen des Auftraggebers und/oder einer dieser anderen Parteien aufgelöst wird, wenn der Auftraggeber und/oder eine dieser anderen Parteien die derzeitige Geschäftstätigkeit einstellt, wenn ein erheblicher Teil des Kapitals des Auftraggebers und/oder einer dieser Parteien gepfändet wird bzw. wenn der Auftraggeber und/oder die eventuell von diesem angewiesene sonstige (juristische) Person mit finanzieller Verantwortung offensichtlich nicht in der Lage ist, seinen/ihren Pflichten gegenüber V.O. nachzukommen.
6.3 V.O. ist berechtigt, die Unterlagen des Auftraggebers und sämtliche Korrespondenz bezüglich der Unterlagen des Auftraggebers in Verwahrung zu halten, bis der Auftraggeber oder die eventuell von diesem angewiesene sonstige (juristische) Person mit finanzieller Verantwortung seinen/ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber V.O. nachgekommen ist.
7. Datenschutz
7.1 V.O. respektiert den Schutz von personenbezogenen Daten des Auftraggebers und der übrigen beteiligten Parteien und trägt Sorge dafür, dass diese vertraulich behandelt werden. V.O. hat technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um solche Daten ordnungsgemäß zu schützen, und fordert seine Vertreter und Lieferanten dazu auf, das Gleiche zu tun.
7.2 Informationen (unter Einschluss von personenbezogenen Daten), die V.O. vom Auftraggeber und von den übrigen beteiligten Parteien erhält, müssen in entsprechenden Fällen mit Patentämtern, Markenregistrierungsstellen, Gerichten und anderen in die Ausführung des Auftrags einbezogenen Parteien geteilt werden, um die von diesen Stellen gestellten Anforderungen erfüllen zu können und/oder um den Auftrag ausführen zu können. V.O. sammelt, verwahrt, nutzt und teilt die vom Auftraggeber und von den übrigen beteiligten Parteien erhaltenen Informationen jedoch ausschließlich im Rahmen der Ausführung des/der ihr erteilten Auftrags/Aufträge, unter Einschluss des Inkassos von Honorarabrechnungen sowie der Erfüllung der eigenen juristischen Pflichten. Nach Abschluss des Auftrags werden diese Informationen von V.O. vernichtet oder dem Auftraggeber zurückgegeben, insofern diesbezüglich keine Aufbewahrungsfristen gelten und insofern diese Informationen nicht für Folgeaufträge benötigt werden. (V.O. wird diesbezüglich in eigenem Ermessen eine Entscheidung treffen.) Die Kontaktinformationen werden – nach Einholung einer entsprechenden Genehmigung – auch für die Zusendung von Newslettern und Angeboten von V.O. verwendet. Durch die Übermittlung von Informationen an V.O. erklären sich der Auftraggeber und die übrigen beteiligten Parteien damit einverstanden.
7.3 Anträge auf Einsichtnahme, Korrektur, Einschränkung, Übertragung oder Löschung von personenbezogenen Daten sind zu adressieren an clientrecords@vo.eu. Der Antragsteller erhält daraufhin eine Nachricht von V.O. Es können Umstände auftreten, unter denen V.O. dem Antrag nicht (vollständig) Folge leisten kann, beispielsweise wenn eine Geheimhaltungspflicht, eine Pflicht zur Einhaltung von Berufsregeln oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen vorliegen.
7.4. Websites und andere Veröffentlichungen von V.O. können Schaltflächen und Links enthalten, die zu Werbezwecken dienen oder die ein Teilen in den (Social Media-)Netzwerken Dritter (z. B. Twitter, LinkedIn oder Facebook) ermöglichen. V.O. führt keine Aufsicht über die Verarbeitung von Daten durch diese Dritten und übernimmt dafür keine Verantwortung. Die Nutzung dieser Medien erfolgt auf eigenes Risiko des betreffenden Nutzers. Darüber hinaus wird auf die Datenschutzerklärung auf der Website www.vo.eu verwiesen.
8. Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten
8.1. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und V.O. unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht. Alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und V.O. werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk ’s-Gravenhage vorgelegt.
8.2 Für anwaltliche Tätigkeiten, die von den V.O.-eigenen Rechtsanwälten geleistet werden, gilt die Beschwerderegelung von Oostenbroek Advocaten (advocatuur).
9. Versionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
9.1 Im Falle eines Unterschiedes zwischen der englischen, deutschen oder französischen Version ist der niederländische Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschlaggebend.
9.2 Im Falle einer Abweichung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Auftragsbestätigung gelten die Bestimmungen in der Auftragsbestätigung.
9.3. V.O. ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Die geänderten Geschäftsbedingungen gelten als akzeptiert, insofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung oder Veröffentlichung der geänderten Geschäftsbedingungen gegen die geänderten Geschäftsbedingungen Einspruch erhebt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden (in der niederländischen Fassung) bei der Industrie- und Handelskammer hinterlegt und können (auch in sämtlichen übersetzten Fassungen) auf der Website von V.O. (www.vo.eu) eingesehen und heruntergeladen werden.