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Einigung über Europäisches Gemeinschaftspatent?

Am 29. Juni 2012 wurde als Ergebnis des EU Gipfeltreffens ein großer Durchbruch hinsichtlich des Europäischen Gemeinschaftspatents erzielt. Die deutsche Bundeskanzlerin sowie die Premierminister aus Frankreich und dem Vereinigten Königreich haben sich darauf geeinigt, dass es ein Patent mit direkter Wirkung für die gesamte EU geben wird sowie ein Patentgericht, das für Patentverletzungen zuständig ist.

Der Hauptsitz dieses Gerichts wird in Paris sein mit Zweigstellen in London und München. Diese Lösung wird die annähernd 40 Jahre dauernden Verhandlungen zu diesem Thema beenden.

Seit den 1970ern hat der Europäische Gesetzgeber die Bestrebungen hin zu einem Europäischen Gemeinschaftspatent unterstützt, das – anders als das bestehende Europäische Patent – direkt Wirkung in allen EU Ländern entfaltet. Das schließt ein, dass die Bestimmung des Schutzumfangs des Gemeinschaftspatents durch einheitliches materielles Recht geregelt wird.

Ein wichtiges Argument zu Gunsten des Gemeinschaftspatents ist die geplante Reduzierung der Patentkosten, die sich bislang in Europa deutlich von den Kosten in, beispielsweise, USA und China unterscheiden. Seit Ende letzten Jahres hat diese Angelegenheit eine gewaltige Beschleunigung erfahren

Die Maßnahmen betreffen jedoch nur Länder, die Mitglied der EU sind, so dass Länder, die zwar Mitglied des Europäischen Patentübereinkommens, aber nicht Mitglied der EU sind, wie Norwegen, Schweiz und die Türkei, ausgenommen sind.

Traditionell stellten die unterschiedlichen Sprachenregelungen der Europäischen Länder ein ernsthaftes Hindernis dar. Zwischenzeitlich haben sich 27 der 29 EU Mitgliedsstaaten diesbezüglich auf einen Kompromiss geeinigt. Derzeit fehlt die Zustimmmung von Italien und Spanien, was sich jedoch im Hinblick auf das augenblickliche politische Klima noch ändern könnte.

Am 29. Juni 2012 wurde ein weiterer wichtiger Punkt für Europa geklärt, der sich auf die Frage bezog, an welchem Ort das Patentgericht ansässig solle. Bewerber um den Sitz des Patentgerichts waren Paris, London und München, aber auch Mailand, Den Haag und Brüssel waren im Gespräch.  Dies schloß politische Entscheidungen hinsichtlich Interessen und Prestige der Länder ein.

In allen Ländern der EU, insbesondere den Ländern mit lange bewährter Patentkultur, wurden die jüngsten Entwicklungen mit gemischten Gefühlen seitens der Anwender des Systems – Industrie, kleinen und mittelständischen Unternehmen, Rechts- und Patentanwälten – aufgenommen.

Zahlreiche Einwände wurden gegen die neue Struktur erhoben. Oft gehörte Beschwerden sind, dass keine der beteiligten Parteien diese Harmonisierung wünschten, und dass der Weg zum Patentgericht sehr viel teurer und komplexer werden wird, als dies bislang der Fall ist. Dies wurde am deutlichsten in einer parlamentarischen Lesung ausgedrückt, die zu diesem Thema im Vereinigten Königreich erfolgte.

Einer der auffallendsten Aspekte des nun erreichten Konsensus ist, dass der Einfluß der höchsten Gerichtsbarkeit, nämlich des Europäischen Gerichtshofs, in Fällen vor dem Patentgericht, begrenzt sein wird. Das Europäische Parlament hat sich kritisch dazu geäußert und es ist nach wie vor unklar, ob dies einfach akzeptiert werden wird. Dieser Punkt könnte eine rasche Umsetzung des Gemeinschaftspatents verhindern. Ein weiterer bemerkenswerter Aspekt ist, dass die Zweigstellen des Patentgerichts spezialisiert sein werden, wobei London für Lifescience und Pharmazeutika zuständig sein wird