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Schlag ins Wasser

Eine Idee an sich ist nicht ohne weiteres nach dem Urheberrecht schutzwürdig. Diese Erfahrung musste auch Raab TV vor kurzem machen.

Raab TV produziert die deutsche TV-Sendung Turmspringen, in der Prominente einen Sprung vom Sprungturm ins Wasser wagen. Niederländern kommt dieses Format möglicherweise ebenfalls bekannt vor, denn Eyeworks produzierte im vorigen Jahr eine vergleichbare Sendung, die in den Niederlanden unter dem Namen Sterren Springen (Sterne springen) ausgestrahlt wurde. Raab TV reichte deshalb am Gericht in Den Haag Klage ein.

Das Argument von Raab TV kurz zusammengefasst: In Sterren Springen nehmen ebenfalls Prominente an einem Turmspringwettkampf teil. Hinzu kam, dass sowohl Raab TV als auch Eyeworks ihr Format in mehreren anderen Ländern an den Mann bringen wollten. So konnte Raab TV in den Ländern, in denen Eyeworks sein Format bereits verkauft hatte, kein Interesse für Turmspringen mehr wecken.

TV-Format durch das Urheberrecht geschützt
An sich ist der Schutz eines TV-Formats, sofern es hinreichend konkret ausgearbeitet wurde, nach dem Urheberrecht möglich. Anhand von 23 Aspekten des Formats Turmspringen wollte Raab TV den urheberrechtlichen Schutz seines Formats geltend machen. So enthält Turmspringen Eigenschaften im Bereich Showkonzept, Set, Setting, Look & Feel, Teilnehmer, Grafik, Sprung und Titel/Logo. Die wesentliche Frage lautete jedoch, ob Eyeworks, indem das Unternehmen ebenfalls eine Sendung über vom Turm springende Prominente produzierte, das Urheberrecht von Raab TV verletzt hat.

Keine Verletzung
Obwohl Sterren Springen Elemente aus Turmspringen enthält (beispielsweise Teilnehmertyp, Set, Moderatortyp und Showelemente rund um den Sprung), gelangte das Gericht zu der Auffassung, die Unterschiede überwögen im Vergleich zu den Gemeinsamkeiten. Sterren Springen erwecke einen anderen Gesamteindruck und stelle daher keine Verletzung des Urheberrechts von Raab TV dar, befand das Gericht.

Die Entscheidung von Raab TV, vor Gericht zu ziehen, erwies sich also als Schlag ins Wasser mit der Folge, dass Raab TV das Format von Eyeworks nun neben seinem Format dulden muss.

Der Fall bestätigt einmal mehr, dass eine Idee an sich – ohne konkrete Ausarbeitung oder Gestaltung – nicht ausreicht, um sie anderen gegenüber zu verteidigen.